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COVID-19-Stundung von anfallenden Zins- und Ratenzahlungen – Entlastung für Verbraucher und Kleinstunternehmer

Mit der gesetzlich vorgesehenen COVID-19-Stundung stunden Banken im Zeitraum 1.4.2020 – 30.6.2020 anfallende Zins- und Ratenzahlungen. Die COVID-19-Stundung stellt eine weitere und sehr einfache Maßnahme zur liquiditätsmäßigen Entlastung für Verbraucher

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