Phase 2 Härtefall- und Nothilfefonds für Land- und Forstwirte

UPDATE vom 15.4. finden Sie hier.

Eine Antragstellung ist über das auf der AMA-Homepage ab Mitte April möglich: www.eama.at

Zusammenfassung der Richtlinien für die Förderung der Phase 2:

Wie hoch ist die Förderung?

  • EUR 2.000 pro Monat für die nächsten drei Monate. Nebeneinkünfte werden gegengerechnet.
  • Insgesamt daher bis zu EUR 6.000.- pro Betrieb (3 Monate je EUR 2.000.- gilt für Phase 1 und 2 gemeinsam). Die Phase 1 läuft noch. Wir haben bereits hier über die Phase 1 berichtet.
  • Bei Betriebsgründung seit 01.01.2020 wird mit EUR 500 pauschal gefördert.
  • Die Förderung ist steuerfrei.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Nebenerwerb- und Vollerwerbsbetriebe. Die Anzahl von 9 Arbeitskräften darf nicht überschritten werden und der Umsatz darf nicht mehr als EUR 2 Millionen betragen.
  • Mehrfachversicherungen in der Kranken und Pensionsversicherung sind möglich
  • Betriebe die seit dem 01.01.2020 gegründet wurden können die Förderung auch beatragen. Förderobergrenze pauschal EUR 500.-.

Welche Betriebe können ansuchen?

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
  • Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Dokumentierter Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres
  • oder
  • eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften

Wo kann eingereicht werden?

  • Die Soforthilfe (Phase 1) kann seit 30.03.2020 unter eama.at beantragt werden.
  • Die Phase 2 kann ab Mitte April auch über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf eama.at beantragt werden (der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt).

FAZIT

Wir verfolgen täglich die für Sie relevanten Neuerungen und informieren umgehend. Wenn Sie spezielle Fragen haben zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen für Sie und Ihren Betrieb individuell die bestehenden Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung und unterstützen bei Anträgen für Überbrückungsfinanzierungen.

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