FAQs
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Die wichtigsten Fragen & Informationen für Sie
Festlegung des richtigen Wechselzeitpunkts: Grundsätzlich können Sie zu jedem Zeitpunkt Ihren Steuerberater wechseln. Einen Wechsel der Lohnverrechnung empfehlen wir (insofern möglich) zum Jahresende, um Ihnen etwaige Kosten für eine Nacherfassung im laufenden Jahr zu ersparen. Die Buchhaltung kann jederzeit unterjährig übernommen werden. Den Jahresabschluss übernehmen wir gerne je nach Bedarf.
Kündigung Auftragsverhältnis: Die Kündigung kann dabei durch Sie oder auf Wunsch auch gerne durch unsere Kanzlei erfolgen. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem bisherigen Steuerberater und stellen Ihnen ein Musterkündigungsschreiben zur Verfügung. Achten Sie bitte bei der Kündigung auf etwaige Kündigungsfristen – üblicherweise umfasst das Auftragsverhältnis eine 3-monatige Kündigungsfrist, auf die aber verzichtet werden kann.
Einrichtung und Übernahme Ihrer Daten: Wir kümmern uns um die Übernahme Ihrer Daten und der relevanten Informationen und fordern die Unterlagen direkt bei Ihrem bisherigen Steuerberater an. Wir prüfen die Daten auf mögliche Schnittstellen und importieren diese in unser System. Somit gewährleisten wir für eine optimale und reibungslose Übernahme ohne Fristversäumnisse.
Kick-Off mit Ihrem KPS-Betreuerteam: Nach Übernahme Ihrer Daten vereinbaren wir uns einen Kick-Off-Termin, bei dem Sie Ihr KPS-Betreuerteam kennenlernen und wir gemeinsam den Aufbau und Ablauf der Belegübermittlung, die Kommunikation und Fixtermine vereinbaren.
Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – wir nehmen Ihnen die steuerliche Administration und Korrespondenz mit den Behörden ab und übernehmen das laufende Rechnungswesen, Personalmanagement und die Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Wir begleiten Sie in allen Unternehmensphasen: von der Gründung, über den laufenden Betrieb bis hin zum Unternehmensverkauf. Wir informieren Sie proaktiv über steuerliches Optimierungspotenzial und reduzieren Ihre Steuerbelastung.
Grundsätzlich ist unser Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. Es dient dem ersten persönlichen Kennenlernen und dabei möchten wir Ihre Erwartungen an uns abstimmen, um Sie optimal betreuen zu können. Nach unserem Erstgespräch erhalten Sie ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot, dass wir gerne in einem weiteren Termin besprechen.
Wenn es sich um konkrete Beratung zu einem aktuellen Thema handelt, verrechnen wir unser Erstgespräch – wir informieren Sie vorab darüber.
Kontaktieren Sie uns gerne unter +43 (2236) 506220 oder office@kps-partner.at oder senden Sie uns hier eine Erstgesprächsanfrage. Hier gelangen Sie zum Routenplaner und zu unseren Kontaktdaten.
Seit Beginn des Jahres 2016 gibt es neue Regelungen zu Aufzeichnungspflichten, Losungsermittlung und Kassensystem. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Registrierkasse in unserem Factsheet zusammengefasst.
Gastronomie, Hotellerie & Tourismus
Für viele UnternehmerInnen ist das Jahresende auch mit der oftmals stressigen und zeitintensiven Erstellung der jährlichen Inventur verbunden. Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, Ihnen potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Ihre Fragen bereits im Vorfeld zu klären haben wir für Sie ein Informationsblatt mit den häufigsten Fragen und Antworten rund um die Inventur zusammengestellt.
Seit Beginn des Jahres 2016 gibt es neue Regelungen zu Aufzeichnungspflichten, Losungsermittlung und Kassensystem. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Registrierkasse in unserem Factsheet zusammengefasst.
Das Wareneingangsbuch ist für steuerliche Zwecke zu führen (Verprobung Betriebsergebnis, Nachkalkulation durch die Betriebsprüfung). Wer ein Wareneingangsbuch führen muss und wie es zu führen ist finden Sie in unserem Factsheet.
Immobilien, Bau & Vermietung
Steuerfrei ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz handelt. Es gibt 2 Befreiungstatbestände, die wir in unserem Factsheet für Sie zusammengefasst haben.
Welche Grundlagen es aus Sicht des Auftraggebers und Auftragnehmers im Rahmen der Auftraggeberhaftung gibt, finden Sie in unserem Factsheet.
Wir haben für Sie eine Checkliste der Betriebskosten erstellt, die Sie verrechnen können.
Wir haben unsere Serviceleistungen und eine Checkliste erstellt und übernehmen gerne die Berechnung der Immobilienertragsteuer für Sie.
Allgemeine Steuerthemen
UnternehmerInnen die für ihre betriebliche Tätigkeit ein KFZ nutzen, können die dafür anfallenden Kosten als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen. Unser Factsheet gibt Ihnen einen Überblick, welche Kosten Sie in Zusammenhang mit Ihrem Auto steuerlich geltend machen können und welche Sonderbestimmungen (Luxustangente, Aktivposten, Mindestnutzungsdauer) zu berücksichtigen sind.
Steuerliche Unterlagen, Belege und Dokumente sind im Original für bestimmte Zeiträume aufzubewahren. Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren. Es gibt aber auch längere Aufbewahrungsfristen. Wir haben für Sie in unserem Factsheet zusammengefasst, wann welche Aufbewahrungsfristen gelten.
Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Betriebsausgaben erstellt.
Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Das Werbungskostenpauschale beträgt EUR 132,00 jährlich. Wir haben für Sie die wichtigsten Werbungskosten in unserer Checkliste zusammengefasst.
Welche Voraussetzungen zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen gelten und welche darunter fallen finden Sie in unserer Übersicht.
Als Sonderausgaben sind die in § 18 EStG taxativ aufgezählten Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Das Sonderausgabenpauschale war letztmalig bei der Veranlagung für 2020 zu berücksichtigen.
Wir haben in unserem Factsheet für Sie ausführlich zusammengefasst, welche Möglichkeiten der steuerfreien Benefits es gibt und in welcher Höhe diese vergeben werden können.
Für NeugründerInnen
Schritt für Schritt in die Selbständigkeit – Wir haben für Sie einen Fahrplan zur Unternehmensgründung mit allen behördlichen Wegen erstellt!
Ab wann Sie in der gewerblichen Sozialversicherung sind, welche Unterschiede es gibt ob Sie ohne oder mit Gewerbeschein gründen und wie es sich mit Nebeneinkünften verhält haben wir in unserem Factsheet für Sie zusammengefasst.
Ab wann Sie in Österreich Einkommensteuer bezahlen, wann Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben und bis wann Sie diese abgeben müssen haben wir in unseren FAQs zur Steuerpflicht zusammengefasst.
Wann und wie oft sind Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben? Wann bin ich Umsatzsteuerpflichtig? Was muss ich als KleinunternehmerIn beachten? Alle Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer finden Sie in unserem Factsheet.
Die Wahl der optimalen Rechtsform kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wir haben in unseren FAQs zur Rechtsform die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Einzelunternehmen und einer GmbH dargestellt.
Steuertipps zum Jahresende 2023
Alle Informationen zu den Steuertipps 2023 finden Sie hier.
Die Steuertipps für UnternehmerInnen finden Sie hier.
Alle Steuertipps für DienstgeberInnen finden Sie hier.
Personalmanagement – Tutorials
Eine Ausbildungskosten-Rückzahlungsvereinbarung muss für jede einzelne Aus- bzw. Weiterbildung schriftlich abgeschlossen werden. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt mit Ende der Ausbildung und die monatliche Rückzahlungshöhe muss aliquot bis zum Ende der zulässigen Bindungsdauer geregelt werden. Die Details finden Sie in unserem Factsheet.
Was dabei zu beachten ist und welche möglichen Anfechtungsgründe es gibt finden Sie im Detail in unserem Factsheet.
Was ist bei Kündigungen von DienstnehmerInnen zu beachten? Angestellte vs. ArbeiterInnen und die notwendige Form der Kündigung haben wir für Sie übersichtlich und am Punkt hier zusammengefasst.
Wann wer und wie viel Anspruch hat, was man bei einem Urlaubsvorgriff beachten muss und die Verjährung des Urlaubs haben wir in unserem Factsheet für Sie zusammengefasst.
Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung – Welche Rückstellungen sind betroffen? Was sind „versicherungsmathematische Grundsätze?“, welche Ansammlungsverfahren sind zulässig? Dürfen Fluktuationswahrscheinlichkeiten in die Berechnung einfließen? Wir haben die wichtigsten Fragen zu den Personalrückstellungen übersichtlich hier für Sie zusammengefasst.
Rechnungswesen
Intrastat steht für International Trading Statistic, besser bekannt als innergemeinschaftliche Handellstatistik oder Außenhandelsstatistik. Diese Meldung dient zur Erfassung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Wer meldepflichtig ist, was die Meldung beinhalten muss und wann und wo sie abzugeben ist, finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Übersicht über die erforderlichen Rechnungsmerkmale gemäß § 11 UStG
Wann Sie eine UID-Nummer benötigen, wie man zu einer UID-Nummer kommt und wo Sie die UID-Nummern Ihrer Lieferanten prüfen können haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Ab welcher Umsatzgrenze und wann Sie verpflichtend eine UVA abgeben müssen lesen Sie in unserem Factsheet.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) dient den EU-Mitgliedsstaaten zur Kontrolle des Warenverkehrs innerhalb der EU. Jeder
steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung steht ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb gegenüber. Die Staaten
geben die gesammelten Daten über den Warenverkehr an die entsprechenden Mitgliedstaaten weiter. Meldet also ein österreichischer
Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in Höhe von EUR 100.000,00 an einen italienischen Unternehmer,
werden die Daten samt italienischer UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) an die italienische Finanzverwaltung weitergeleitet.
Alle Details finden Sie hier.