ACHTUNG – Fristende für Anträge auf Kurzarbeit mit Beginn im März 2020

Am 20.4.2020 um 24 Uhr endet die Frist für die rückwirkende Antragstellung von Kurzarbeit, welche mit März 2020 begonnen hat.

Keine Frist gibt es derzeit noch für die rückwirkende Antragsstellung mit Beginn im Monat April 2020.

Unserer Empfehlung: Falls für den Monat April 2020 Kurzarbeit geplant ist,
stellen Sie den Antrag möglichst zeitnah!

Was können wir für Sie tun?
Gerne unterstützt Sie Ihr KPS-Personalmanagementteam bei der Antragsstellung.

Wir bleiben für Sie am Laufenden.

Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit finden Sie hier.

Alle aktuellen Informationen rund um COVID-19 finden Sie in unserem Corona-Infopoint.

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