Steuerreform: Auslaufen der Topf-Sonderausgaben

Bisher konnten Sie max. EUR 2.920,– als Topf-Sonderausgaben absetzen. Dazu gehören private Pensions-, Kranken-, Unfall- und Ablebensversicherungen sowie Rückzahlungen und bezahlte Zinsen für Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder die Wohnraumsanierung aufgenommen werden. Diese steuerlichen Vergünstigungen laufen im Rahmen der Steuerreform jedoch aus.

Bereits laufende Versicherungen bzw. Versicherungen, die bis zum 01.01.2016 abgeschlossen werden können noch 5 Jahre bis in das Jahr 2020 abgesetzt werden.

KPS-Tipp

Sofern Sie sich privat versichern möchten, sollten Sie das noch vor dem 01.01.2016 tun um die steuerliche Absetzbarkeit als Topf-Sonderausgabe noch bis 2020 zu nutzen!

Ausgaben für die Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung können jedoch nur geltend gemacht werden wenn die tatsächliche Bauausführung (also der Spartenstich) bzw. die tatsächliche Renovierung vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist.