Der Bilanzstichtag entscheidet – die neue Deadline für Ihr Verrechnungskonto
Das Gesetz ist beschlossen und kundgemacht. Wer sich am Entwurf orientiert hat, sollte die Endfassung prüfen – vor allem beim Gesellschafter-Verrechnungskonto und bei der Paketsteuer.
📌 Gesellschafter-Verrechnungskonto
Der Saldo ist bis zum Bilanzstichtag auszugleichen oder in ein fremdübliches Darlehen umzuwandeln. Andernfalls gilt er als ausgeschüttet, es fällt KESt an – erstmals für Wirtschaftsjahre, die 2027 enden.
Neu gegenüber dem Entwurf:
– Freibetrag von 50.000 Euro je Gesellschafter; nur der übersteigende Teil ist betroffen.
– Erfasst sind nun auch Konten nahestehender Personen (Ehepartner, Kinder) und nur mittelbar Beteiligter.
– Die Ausschüttung gilt am Tag nach dem Beschluss über die Aufstellung des Jahresabschlusses als erfolgt, spätestens fünf Monate nach dem Bilanzstichtag.
– Eine bloß etwas zu geringe Verzinsung löst laut Budgetausschuss allein noch keine Ausschüttungsfiktion aus.
📌 Weitere Punkte
Körperschaftsteuer: Ab 2028 gelten 24 % für Gewinnteile über 1 Mio. Euro, darunter 23 %. DBA-befreite Auslandseinkünfte wirken nicht progressionserhöhend. Bilanzierungsrelevant: Der progressive Satz ist bereits bei den latenten Steuern für Stichtage nach dem 8.7.2026 zu berücksichtigen.
Paketsteuer ab 1.10.2026: 2 Euro je Paket, erst ab 100 Mio. Euro Inlands-Versandhandelsumsatz. Da auch plattformunterstützte Umsätze zählen, wird der Umsatz eines Händlers, der über Amazon, Zalando oder eBay verkauft, dem Versandhändler zugerechnet – eine indirekte Betroffenheit ist nicht auszuschließen.
Gemeiner Wert von Anteilen: Statt des Wiener Verfahrens kann der Wert aus einem einzelnen – auch nachträglichen – Verkauf abgeleitet werden. Für Vorgänge ab 10.6.2026.
📌 Unsere Empfehlung
Wir prüfen Ihre Verrechnungskonten – auch jene naher Angehöriger – rechtzeitig vor dem Bilanzstichtag und errichten, wo erforderlich, eine fremdübliche Darlehensvereinbarung, um die KESt-Fiktion zu vermeiden.
Sprechen Sie uns jederzeit an, bevor der Stichtag da ist.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
