Warum Sie in Ihrer Ordination jetzt planen sollten
Ab 2027 ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nur noch über Realinvestitionen zu nutzen. Wertpapiere fallen bis 2029 weg, ab 2030 sollen sie wieder zulässig sein. Beschlossen mit dem Budgetbegleitgesetz 2027 bis 2028.
Was das für Ordinationen bedeutet:
Der Investitionsbedarf fällt unregelmäßig an, der Freibetrag aber jährlich. Was von 2027 bis 2029 nicht durch ein Gerät oder einen Umbau gedeckt ist, verfällt. Bei 150.000 Euro Gewinn sind das rund 7.000 Euro Steuer im Jahr.
2026 lässt sich der Freibetrag noch ohne Sachinvestition ausschöpfen.
Geplante Anschaffungen sind daher oft in den Jahren danach besser platziert.
Sprechen Sie uns gerne an, bevor die nächste Investitionsentscheidung fällt.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
