Rückwirkende Kurzarbeitsanträge bis 31.5.2020 einreichen!

Gemäß Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit Familie und Jugend an das AMS läuft die Möglichkeit der rückwirkenden Stellung eines Erstantrages auf Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfe mit 1. Juni 2020 aus.

Rückwirkende Kurzarbeitsanträge

Ab dem 1. Juni 2020 besteht demnach keine Möglichkeit mehr, einen rückwirkenden Erstantrag für Kurzarbeitsbeihilfe zu stellen. Letzte Möglichkeit ist der 31.5.2020.

Neue Kurzarbeitsbegehren

Die Einreichung neuer Kurzarbeitsbegehren muss dann immer vor Beginn des betreffenden Kurzarbeitszeitraums erfolgen.
Eine Anpassung der Förderrichtlinie ist in Ausarbeitung.

Auf den Punkt gebracht

Rückwirkende Anträge auf Kurzarbeitsbeihilfe sind nur mehr bis 31. Mai 2020 möglich. Ihr KPS-Personalmanagement-Team hilft Ihnen gerne bei der Antragsstellung und Abrechnung.

Aktuelles zum Thema Kurzarbeit finden Sie hier.

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