COVID-Hilfsfonds für Start Ups (innovative KMUs)

Zusätzlich zu anderen Fördermaßnahmen wurden nun auch die Kriterien für den Covid-Start-Up-Hilfsfonds konkretisiert. Um die finanziellen Engpässe abzufedern, erhalten innovative Start-ups aus dem Covid-Start-up-Hilfsfonds Zuschüsse, die private Investments ins Eigenkapital verdoppeln. Anträge sind ab sofort möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neue Investments ins Eigenkapital der Gesellschaft oder eigenkapitalähnliche Einlagen an die Gesellschaft von EUR 10.000 bis EUR 800.000. Dieses Investment wird von der AWS über einen Zuschuss verdoppelt. Der Zuschuss kann zur Finanzierung von laufenden Kosten z.B. Personal- und Sachkosten, F&E-Aufwand (Forschungs- und Entwicklungsaufwand) und Investitionen verwendet werden.

Was gilt als Eigenkapital?

Als Eigenkapital gelten alle bar eingezahlten Einlagen in das Eigenkapital (Stammkapital & Kapitalrücklagen) und bar eingebrachte eigenkapitalähnliche Einlagen. Eigenkapitalähnliche Einlagen sind Einzahlungen in das Unternehmen:

  • die dem Unternehmen für zumindest 5 Jahre zu Verfügung stehen
  • ausschließlich eine gewinnabhängige Verzinsung haben und
  • als nachrangige Verbindlichkeiten angesehen werden.

Das Kapital muss „frisch“ sein, dies bedeutet zusätzlich dem Unternehmen von außen zugeschossen werden.

Dieses Eigenkapital muss von unabhängigen privaten Investoren dem Unternehmen zufließen. Solche sind alle Investoren außer:

  • MehrheitsgesellschafterInnen (> 50%) und GeschäftsführerInnen des Unternehmens und deren nahe Angehörige oder
  • Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Wie funktioniert der Zuschuss?

Der Zuschuss wird in der Höhe der eigenkapitalerhöhenden Maßnahme zugesprochen und ist ein erfolgsabhängiger rückzahlbarer Zuschuss bis zu maximal EUR 800.000,00. Der Zuschuss kann zusätzlich zu einer AWS Überbrückungsfinanzierung in Anpruch genommen werden.

Der Zuschuss muss nur dann rückgezahlt werden, wenn das Unternehmen innerhalb von 10 Jahren Gewinne im Jahresabschluss ausweist. Die Höhe der Rückzahlung hängt vom jeweiligen Jahresgewinn ab und beträgt zumindest 50% des jährlichen Gewinns. Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils sechs Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Die Rückzahlungsverpflichtung ist insgesamt mit maximal der Höhe des erhaltenen Zuschussbetrages begrenzt.

Wer wird gefördert?

Es werden innovative Klein- und Kleinstunternehmen gefördert mit

  • maximal 49 Mitarbeitern
  • und deren Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter MEUR 10 liegt.
  • Das Unternehmen darf nicht älter als 5 Jahre (ab Firmenbucheintragung bzw. Erteilung der Gewerbeberechtigung) sein.

Folgende Kriterien muss das Unternehmen erfüllen:

  • Die Geschäftsleitung befindet sich in Österreich.
  • Das Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein.
  • Die aktuelle COVID-19-Pandemie muss sich negativ auf das Unternehmen ausgewirkt haben (z.B. Umsatzrückgänge; höheres Finanzierungserfordernis wegen verspäteter Zahlungen, Ausfall von Zahlungen, etc.)
  • Eines der nachfolgenden Innovationskriterien muss erfüllt werden:
    • es liegt eine Förderzusage vor für definierte Programme der aws innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung ODER
    • eine Förderzusage der FFG (Förderungen für unternehmensbezogene Forschungs- und Innovationsprojekte) innerhalb der letzten zwei Jahre liegt vor.

ODER es ist eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor?
  • Werden durch Weiterentwicklungen von Produkten oder Dienstleistungen neue Einsatzgebiete oder Märkte erschlossen?
  • Liegt eine Prozessinnovation vor?
  • Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor?
  • Liegt eine Innovation vor, die zu klimarelevanten Verbesserungen von Produkten oder Prozessen führt?

Diese Kriterien werden vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei der Antragstellung durch eine Unterschrift bestätigt.

Die Antragstellung erfolgt über den AWS Fördermanager.

In unserem Video haben wir für Sie die Details zusammengefasst.

Quelle: Treuhand Union Österreich – KPS als Gesellschafter