Upgedatet Stand 21.05. – Fixkostenzuschuss: In 4 Schritten zum Fixkostenzuschuss

Die erste Richtlinie zum Fixkostenzuschuss wurde am 13.5.2020 veröffentlicht. Am 20.5.2020 wurde die Richtlinie nochmals aktualisiert. Ein Antrag für den Zuschuss ist ab 20. Mai 2020 möglich. Die erste (Teil-)Auszahlung soll dabei bereits Ende Mai bzw. Anfang Juni erfolgen.

Wie Sie in 4 Schritten zum Fixkostenzuschuss kommen, finden Sie in folgendem Artikel:

1. Schritt – Prüfung der Voraussetzungen

Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Fixkostenzuschuss erfüllt:

  • Ihr Unternehmen hat Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Ihr Unternehmen übt eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich aus und erzielt betriebliche Einkünfte
  • Es liegt ein Umsatzrückgang von mindestens 40% im Betrachtungszeitraum vor, der durch COVID-19 verursacht wurde
  • Das Unternehmen ist zum 12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition
    • Unternehmen in Schwierigkeiten können den Fixkostenzuschuss nach EU-Verordnung beantragen (max. EUR 200.000)
  • Das Unternehmen hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadenminderungspflicht)
  • Es liegt kein spezieller Ausschlussgrund vor:
  • Keine rechtskräftige Finanzstrafe innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung
    • In den letzten drei Jahren ist das Unternehmen nicht von einem Abzugsverbot gem. § 12 Abs. 1 Z 10 KStG betroffen gewesen (Zinsen und Lizenzgebühren in Niedrigsteuerländern)
    • Ausschlüsse für Banken, Gebietskörperschaften, etc. (im Einzelfall genau zu prüfen
  • ZUSATZ: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter am 31.12.2019 (gemessen in Vollzeitäquivalenten)
    • Im Betrachtungszeitraum sind nicht mehr als 3% der Mitarbeiter gekündigt worden, statt Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen
    • Eine Ausnahme von der Regel kann auf Antrag gewährt werden

2. Schritt – Ermittlung des Umsatzausfalls und der Zuschusshöhe

Als wichtige Voraussetzung und zur Bestimmung der Höhe des Fixkostenzuschusses muss der Umsatzausfall in der Vergleichsperiode ermittelt werden. Hierfür sieht die Richtlinie zwei unterschiedliche Möglichkeiten vor:

  1. Quartalsvergleich: Verglichen wird der Umsatz im 2. Quartal 2020 mit dem Umsatz im 2. Quartal 2019
  1. Betrachtungszeitraum: Es erfolgt ein detaillierter Vergleich von maximal 3 zusammenhängenden Betrachtungszeiträumen. Der Antrag kann dabei auch nur für einen Betrachtungszeitraum gestellt werden. Folgende Betrachtungszeiträume sind möglich:
  • Betrachtungszeitraum: 16.3.2020 bis 15.4.2020
  • Betrachtungszeitraum: 16.4.2020 bis 15.5.2020
  • Betrachtungszeitraum: 16.5.2020 bis 15.6.2020
  • Betrachtungszeitraum: 16.6.2020 bis 15.7.2020
  • Betrachtungszeitraum: 16.7.2020 bis 15.8.2020
  • Betrachtungszeitraum: 16.8.2020 bis 15.9.2020

Besonderheiten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Umsatzausfalls gelten bei Umgründungen und Neugründungen.

Der ermittelte Umsatzausfalls muss dabei mindestens 40% betragen und durch COVID-19 verursacht sein. Die Höhe des Zuschusses ist wie folgt gestaffelt:

  • 25% bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60% (maximal 30. Mio.)
  • 50% bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80% (maximal 60. Mio.)
  • 75% bei einem Umsatzausfall von über 80 bis 100% (maximal 90. Mio.)

Achtung: Der Fixkostenzuschuss steht nur zu, wenn er mindestens EUR 500 beträgt. Sonstige COVID-19-Vergütungen (mit Ausnahme der Kurzarbeit und des Härtefallfonds) sind abzuziehen.

3. Schritt – Ermittlung der Fixkosten

Für folgende Arten von Fixkosten steht der Fixkostenzuschuss zu:

  1. Miet- und Pachtaufwand in unmittelbarem Zusammenhang mit Geschäftstätigkeit
  2. Betriebliche Versicherungsprämien
  3. Zinsaufwendungen (Ausnahme für Kredit an verbundene Unternehmen)
  4. Finanzierungskostenanteil der Leasingraten (nicht das Leasing selbst!)
  5. betriebliche Lizenzgebühren (Achtung: genaue Vorschriften prüfen)
  6. Aufwendungen für Strom, Gas und Telekommunikation
  7. Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware
    1. Der Wertverlust muss mindestens 50% betragen
  8. Angemessener Unternehmerlohn
    1. Betrifft nur Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften (bei GmbH nicht möglich)
    2. Die Höhe ist abhängig vom letzten Steuerbescheid und beträgt mindestens EUR 666,66 bis maximal EUR 2.666,67 pro Monat
  9. Personalaufwand für Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen
  10. Sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen die nicht das Personal betreffen

Versicherungsleistungen, die diese Fixkosten im Versicherungsfall abdecken, sind abzuziehen.

4. Schritt – Beantragung über Finanzonline

Für die Beantragung und Auszahlung des Fixkostenzuschusses sind drei Tranchen vorgesehen:

 

Tranche Betragungsmöglichkeit Höhe der Auszahlung
1. Tranche Ab 20.5.2020 Maximal 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses

Basis: bestmögliche Schätzung

2. Tranche Ab 19.8.2020 Zusätzlich maximal 25% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses (insgesamt maximal 75%)

Basis: bestmögliche Schätzung oder IST-Daten

3. Tranche Ab. 19.11.2020 Offener Rest

Basis: qualifizierte Daten aus dem Rechnungswesen

 

Zeitraum für die Ermittlung der Fixkosten ist dabei:

  • Bei Quartalsvergleich: 16.3.2020 bis 15.6.2020
  • Bei Betrachtungszeitraum: der jeweils ausgewählte Betrachtungszeitraum

Im Rahmen der 3. Tranche erfolgt die finale Abrechnung. Hier sind Korrekturen der vorgenommenen Schätzungen in den ersten beiden Tranchen mit den tatsächlichen Werten möglich.

Der Antrag beinhaltet dabei folgende Punkte, die Sie als Unternehmer offenlegen bzw. bestätigen müssen:

  • Bestätigung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Darstellung des geschätzten bzw. tatsächlichen Umsatzausfalls im jeweiligen Zeitraum
  • Darstellung der geschätzten bzw. tatsächlichen Fixkosten im jeweiligen Zeitraum
  • Bestätigung, dass Umsatzausfälle durch COVID-19 verursacht sind und schadensmindernde Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie gesetzt wurden
  • Bestätigung, dass in den Fixkosten keine Ausgaben zur Rückführung bestehender Finanzverbindlichkeiten (ausgenommen Zinsen) oder für Investitionen enthalten sind bzw. mittelbar durch den Fixkostenzuschuss finanziert werden
  • Bestätigung, dass Fixkosten nicht mehrfach durch Versicherungen oder anderweitige Unterstützungen der öffentlichen Hand gedeckt werden (z.B. Pandemiegesetz)
  • Bestätigung, dass keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile oder sonstige Zuwendungen geleistet werden und im Jahr 2020 keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50% ihrer Bonuszahlung für das vorangegangene Wirtschaftsjahr ausgezahlt werden
  • Verpflichtung, dass der Antragsteller auf die Erhaltung der Arbeitsplätze in seinem Unternehmen besonders Bedacht nimmt und sämtliche zumutbare Maßnahmen setzt, um Umsätze zu erzielen und Arbeitsplätze zu erhalten (z.B. Kurzarbeit)
  • Verpflichtung, dass Entnahmen des Unternehmers bzw. Gewinnausschüttungen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Beschlüsse von Dividenden- und Gewinnauszahlungen sind vom 16.3.2020 bis 16.3.2021 verboten.

Zusätzlich benötigen Sie eine Bestätigung der Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten durch einen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Bilanzbuchhalter. Eine Ausnahme von der Einholung der Bestätigung besteht im Rahmen der 1. Tranche, wenn der Zuschuss weniger als EUR 12.000 beträgt. Für die Endabrechnung ist immer eine Bestätigung erforderlich.

FAZIT

Durch die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Fixkostenzuschuss ist die Beantragung auf Auszahlung des ersten Teilbetrags bereits jetzt möglich.

Da mit dem Antrag zahlreiche notwendige Nachweise und Bestätigungen verbunden sind und auch Optionsmöglichkeiten bestehen, welche die Höhe Ihres Zuschusses beeinflussen, ist eine individuelle Überprüfung jedenfalls zu empfehlen. Wir werden die Voraussetzungen für unsere Klienten individuell überprüfen und uns direkt mit unseren Empfehlungen bei Ihnen melden.

Um Ihnen einen optimalen Überblick über den Fixkostenzuschuss zu geben, veranstalten wir am Donnerstag 28.5.2020 um 16:00 Uhr ein Webinar zum Thema „In 4 Schritten zum Fixkostenzuschuss“. Im Rahmen des Webinars präsentieren wir die wichtigsten Fakten und Handlungsempfehlungen und beantworten Ihre Fragen zum Fixkostenzuschuss. Wir zeigen Ihnen, welche Vorbereitungen Sie bereits jetzt vornehmen können, um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten.

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*Für KPS Kunden ist die Teilnahme kostenlos.

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