Neuerungen für Gastronomie/Hotellerie/Tourismus- und Freizeitbetriebe auf einen Blick

Senkung Umsatzsteuer, Lehrlingsbonus, Ausweitung der Sperrstunden und Tischbegrenzung, Erleichterungen beim Mund-Nasen-Schutz, Kurzarbeit und Neustartbonus

In der vergangenen Woche wurden weitere Neuerungen für Gastronomie-, Hotellerie, Tourismus- und Freizeitbetriebe angekündigt. Wir fassen die wesentlichen Neuerungen und deren Auswirkungen übersichtlich für Sie zusammen:

Senkung der Umsatzsteuer auf den Mindeststeuersatz von 5%

Die Bundesregierung senkt die Umsatzsteuer bei Speisen und Getränken auf 5%. Die Umsatzsteuersenkung soll mit 1. Juli (zeitlich befristet bis 31.12.2020) wirksam werden.

Erfasst sind alle gastgewerblichen Betriebe, auch Schutzhütten und Buschenschanken. Entgegen den Regelungen bei der ersten Senkung gilt der Steuersatz von 5% nun für alle Speisen und Getränke (alkoholfreie sowie alkoholische).

Folgende Vergleichsrechnung zeigt Ihren Nutzen der Umsatzsteuersenkung anhand eines Beispiels für eine Speise bzw. ein Getränk:

 

 

 

Wie Sie der Vergleichsrechnung entnehmen können steigt der erzielte Nettopreis von Speisen (bei gleichbleibendem Bruttopreis) um 4,8 %, während der erzielte Nettopreis bei Getränken sogar um 14,3 % ansteigt.

Das folgende Praxisbeispiel zeigt eine Beispielrechnung des Gesamteffekts:

 

 

 

 

Bei einem Bruttoumsatz von EUR 90.0000 und einer Aufteilung des Bruttoumsatzes von 60% für Speisen und 40% für Getränken ergibt sich ein Mehrerlös in Höhe von rund EUR 6.600. Dies entspricht einer Erlössteigerung von 8,4%. Gerne können wir den kalkulierten Mehrerlös auch für Ihren Betrieb berechnen.

Ausweitung der Sperrstunden und Aufhebung der Tischbegrenzung

Gastronomielokale dürfen ab 15. Juni wieder zwischen 06:00 und 01:00 Uhr früh öffnen. Damit wird die bislang geltende Sperrstunde von 23:00 Uhr um 2 Stunden ausgeweitet. Das gilt auch für gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben.

Ab 15. Juni wird die Beschränkung betreffend die maximalen Personen pro Tisch aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind somit auch Gruppenreservierungen wieder möglich. Die bislang geltende Einschränkung wird damit aufgehoben.

Erleichterungen beim Mund-Nasen-Schutz

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab 15. Juni nur in den folgenden Fällen verpflichtend:

  • im Öffentlichen Verkehr
  • in Apotheken
  • für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie
  • im Dienstleistungsbereich, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Dienstleister und Kunde nicht eingehalten werden kann. Außer das Infektionsrisiko kann durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden.

Für Gastronomielokale bedeutet das, dass Kunden keinen Mund-Nasen-Schutz mehr mitbringen müssen.

Neustartbonus

Der neue Neustartbonus ist ein Förderinstrument, welches sich direkt an Arbeitnehmer richtet.  Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im ersten Schritt noch keinen Job im vollen Ausmaß oder im bisherigen Beruf finden, wird das Gehalt vom AMS auf rund 80% des bisherigen Gehalts aufgestockt.

Der Antrag auf den Neustartbonus erfolgt dabei durch den Arbeitnehmer selbst. Arbeitnehmer können den Bonus ab Mitte Juni über das eAMS-Konto oder persönlich beim AMS beantragen. Das Geld fließt dabei direkt vom AMS an den Arbeitnehmer.

Auch Sie als Unternehmer und Arbeitgeber profitieren vom neuen Neustartbonus. Durch den Neustartbonus soll es leichter werden, das Stammpersonal wieder aufzunehmen oder ganz neue Kräfte zu finden. Hier haben wir ausführlich über den Neustartbonus berichtet.

Lehrlingsbonus

Ebenfalls neu ist der sogenannten „Lehrlingsbonus“. Dadurch sollen Unternehmen gefördert werden, die zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020 Lehrlinge einstellen (somit auch rückwirkend). Der Bonus beträgt EUR 2.000 pro Auszubildenden. Die genauen Regelungen können unserem Artikel entnommen werden.

Fazit

Die Neuerungen bringen diverse Auswirkungen auf die Branche mit sich. Insbesondere durch die Senkung der Umsatzsteuer sollen die bisher vorliegenden Umsatzrückgänge kompensiert werden. Die Erweiterung der Öffnungszeiten, die Einschränkung der Tischbegrenzungen und die Erleichterungen beim Mund-Nasen-Schutz sollten für höhere Kundenfrequenzen in den Betrieben sorgen. Durch den Neustartbonus und Lehrlingsbonus wurden auch weitere Förderungen im Zusammenhang mit Ihrem Personal geschaffen.

Ihr Berater bei KPS steht Ihnen bei Fragen zu den Neuerungen gerne zur Verfügung.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,82\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,50\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,58\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]