Der neue Lehrlingsbonus – Antrag ab 1.7.2020

Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen ein \“Lehrlingspaket\“ bekanntgegeben. Wir berichten über die wichtigsten Inhalte und die geplante Abwicklung.

Das Paket im Überblick

  • Stellen Unternehmen zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020 Lehrlinge ein,- (die Regelung gilt also auch rückwirkend), so gibt es pro Auszubildenden einen Bonus von EUR 2.000:

Kleinstunternehmen mit maximal neun DienstnehmerInnen erhalten außerdem einen Zusatzbonus von EUR 1.000.

Kleinunternehmen mit maximal 49 DienstnehmerInnen einen Zusatzbonus in der Höhe von EUR 500.

  • Das Geld soll in zwei Tranchen fließen: EUR 1.000 zu Beginn der Lehre,  weitere EUR 1.000, wenn der Lehrling nach der Probezeit behalten wird.
  • Wichtig: Die Prämie wird auch bezahlt, wenn ein Betrieb Lehrlinge während des ersten Lehrjahres aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung übernimmt. Dies wird bis einschließlich 31.03.2021 gefördert.

Wie soll der Antrag funktionieren

Die Förderung soll ab 01.07.2020 zur Verfügung stehen. Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer (WKO).

  • Bei Lehrverhältnissen mit Beginn vor dem 1.7.2020

Unternehmen, welche die Lehrverträge bereits übermittelt haben erhalten automatisch den Bonus.

  • Bei Lehrverhältnissen ab dem 1.7.2020

Beginnt der Lehrling sein Lehrverhältnis ab dem 01.07.2020, so kann der Antrag direkt bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen der WKO elektronisch eingereicht werden.

Die genaue Umsetzung ist noch abzuwarten.

Auf den Punkt gebracht

Unternehmen, die zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 Lehrlinge einstellen, sollen einen Bonus von EUR 2.000 pro Auszubildenden erhalten.

Ihr KPS-Personalmanagementteam berät Sie gerne.

Lesen Sie hier unseren Artikel zum Thema Neustartbonus.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,56\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]