Änderungen zum Neustartbonus per 01.01.2021

Was ist der Neustartbonus und was ändert sich?

Der Neustartbonus ist eine Beihilfe, mit der arbeitslose Personen, die zwischen dem 15. Juni 2020 und 30. Juni 2021 eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden beginnen, unterstützt werden.

Die Änderungen

Die Wartefrist, in der arbeitslose Personen nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein dürfen, um den Neustartbonus beantragen zu können, wird nun von 3 Monaten auf 6 Wochen verkürzt.

Dies ermöglicht vor allem eine erleichterte Arbeitsaufnahme in der Wintersaison (01.12.2020 bis 31.03.2021).

Außerdem ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, dass die offene Stelle beim AMS gemeldet ist, um den Neustartbonus in Anspruch nehmen zu können.

Informieren Sie sich gerne hier ausführlich über den Neustartbonus.

Auf den Punkt gebracht

Die Beantragung des Neustartbonus wird für kurzfristige Beschäftigungen angepasst. Das bringt Erleichterungen für eine Arbeitsaufnahme in der Wintersaison.

Was wir für Sie tun können:

Gerne unterstützt Sie unser Personalmanagement-Team bei all Ihren Personalangelegenheiten.

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