Mirlinda Perzhaku

Internationale Schachtelbeteiligung – Teilwertabschreibung auf Auslandsbeteiligung

Beteiligungserträge einer internationalen Schachtelbeteiligung sowie Veräußerungsgewinne, Veräußerungsverluste und sonstige Wertänderungen sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit, sofern nicht tatsächliche und endgültige Vermögensverluste vorliegen. (siehe § 10 Körperschaftsteuergesetz). Die Steuerneutralität von

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