Neue Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte – Legal Entity Identifier (LEI)

Damit Unternehmen zukünftig mit Wertpapieren am Finanzmarkt handeln können, ist ab 03.01.2018 ein sogenannter Legal Entity Identifier, auch LEI genannt, erforderlich, um Wertpapiertransaktion abwickeln zu können. Der LEI ist eine standardisierte 20-stelliger Kennnummer, die eine weltweite Identifizierung von Unternehmen (legal entities) am Finanzmarkt ermöglichen soll. Der LEI ist nur für jene Unternehmen erforderlich die in der Europäischen Union ihre Niederlassung haben. Ausgeschlossen von dieser neuen Regelung sind natürliche Personen, wie unter anderem Einzelunternehmen. Folgende Rechtsformen unterliegen der Identifizierung mittels einem sogenannten Legal Entity Identifier:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Fonds
  • Vereine
  • Privatstiftungen

Die Beantragung des LEI kann über autorisierte Vergabestellen, wie unter anderem WM Datenservice Deutschland (www.wm-leiportal.org) oder bei GS1 Germany (http://www.lei.direct/) vorgenommen werden, wobei GS1 Austria der erste Ansprechpartner für österreichische Unternehmen ist. Bei erstmaliger Beantragung ist lediglich ein Benutzerkonto anzulegen und der LEI online zu beantragen. Nach Abschluss der Beantragung wird eine Rechnung von der Vergabestelle gestellt. Die Kosten für die Beantragung eines LEIs belaufen sich auf EUR 100,00. Dieser Identifizierungscode ist nur ein Jahr gültig und danach wieder mittels Antrag zu verlängern.

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