Gebührenbefreiung für Mietverträge

Bis vor kurzem waren lediglich Verträge über die Miete von Wohnräumen bis zu einer Dauer von 3 Monaten gebührenfrei. Am 25.10.2017 wurde im Parlament beschlossen, dass Mietverträge, die Wohnzwecken dienen, unabhängig von deren Vertragsdauer künftig gebührenfrei sind.

Die Gebührenbefreiung für Mietverträge ist am 10.11.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit für alle Verträge für Wohnzwecke, die ab dem 11.11.2017 geschlossen werden, in Kraft. Gebührenpflichtig bleiben weiterhin alle anderen Bestandsverträge wie unter anderem für Geschäftsräumlichkeiten oder Parkplätze. Unter dem Begriff „Wohnräume“ fallen Gebäude, die dazu bestimmt sind, Wohnzwecken zu dienen. Ein Gebäude dient dann zu Wohnzwecken, wenn es den Mittelpunkt des privaten Lebens bildet und es dazu bestimmt ist, Nächtigungen zu ermöglichen. Durch die Abschaffung der Mietvertragsvergebührung sollen neue Wohnungsmieter entlastet werden.

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