Rechnungsmerkmale sind für Unternehmer von besonderer Bedeutung. Sind auf einer Eingangsrechnung alle umsatzsteuerlich relevanten Rechnungsmerkmale vorhanden, steht der Vorsteuerabzug – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – zu. Sind sie nicht vorhanden, steht der Vorsteuerabzug nicht zu.
Zu den Rechnungsmerkmalen zählen
- die vollständige Anschrift des Leistungserbringers
- die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
Unternehmen mit mehreren Standorten
Ein Unternehmen, das an mehreren Standorten umsatzsteuerliche Betriebsstätten unterhält, ist insgesamt als ein Unternehmen anzusehen. Die Standortadressen gelten als Adressen des Unternehmers. Nach den Umsatzsteuerrichtlinien ist die Angabe des richtigen Firmenwortlautes und einer Standortadresse bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ausreichend.
Nach einer aktuellen Judikatur des EuGH ist der Begriff „Anschrift“ weit zu verstehen. Die gewöhnliche Bedeutung dieses Begriffs umfasst jede Art von Anschrift, einschließlich einer Briefkastenanschrift, sofern die Person unter dieser Anschrift erreichbar ist.
Das Urteil bestätigt die jüngste nationale Rechtsprechung (VwGH 23. 12. 2015, 2012/13/0007) zur Adressangabe. Entscheidend war hier, dass die Lieferantin mit der in den Rechnungen angegebenen Anschrift für umsatzsteuerliche Zwecke „greifbar“ gewesen ist. Erläuternd wurde ausgeführt:
„Sinn der Gesetzesbestimmung über die Rechnungsausstellung nach § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 sei es, dass der Rechnung eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sei, der tatsächlich geliefert oder geleistet habe, um – auch im Sinne des Unionsrechts – eine \“genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu vermeiden\“.
Unsere Empfehlung
Damit Sie und Ihre Kunden den Vorsteuerabzug problemlos geltend machen können, empfehlen wir, die empfangenen/ausgestellten Rechnungen immer auf Vollständigkeit der erforderlichen Rechnungsmerkmale zu überprüfen. Insbesondere auch der Anschrift. Eine Liste zu den erforderlichen Rechnungsmerkmalen finden Sie hier in unserem Factsheet.
Lesen Sie auch unseren Artikel \“Wann muss man eine Rechnung ausstellen?\“.