
Immobilien & Vermietung
Wirtschaftlich denken.
Steuerlich gestalten.
Immobilien professionell begleiten.
Maßgeschneiderte Strategien für Investoren, Eigentümer und Immobilienunternehmen
Immobilienentscheidungen sind Kapitalentscheidungen. Sie berühren zentrale steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen – sei es beim Erwerb, in der Verwaltung oder bei der Verwertung. Als erfahrene Kanzlei mit fundierter Spezialisierung im Immobiliensteuerrecht begleiten wir Sie vorausschauend und mit klarem Fokus auf Ihre Ziele.
Wir beraten Privatpersonen, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften mit hoher fachlicher Tiefe und unternehmerischem Verständnis. Unsere Lösungen sind fundiert, rechtssicher und umsetzbar – individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Wer auf unsere Immobilien-Expertise setzt
Privatpersonen mit Vermietung & Verpachtung
Bauträger & Projektentwickler
Immobiliengesellschaften & institutionelle Investoren
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch.
Ob konkrete Transaktion, geplantes Investment oder strategische Strukturberatung – wir stehen Ihnen zur Seite.
Persönlich. Vertraulich. Umsetzbar.
Termin vereinbaren oder direkt Kontakt aufnehmen.
Unser Leistungsportfolio –
strukturiert, fundiert, ergebnisorientiert
Share Deals & Grunderwerbsteuer-Optimierung
Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur, prüfen Risiken aus Anteilsübertragungen und – Vereinigungen (§ 1 Abs. 3 GrEStG) und entwickeln Gestaltungslösungen mit Beteiligungsmodellen. Ob Share Deal oder Asset Deal – wir schaffen die steuerlich effizienteste Lösung, abgestimmt auf Ihre Unternehmensziele.
Leistungen:
– Prüfung von Übertragungsmodellen
– Strukturierung von Share Deals
– Erinnerung bei ausstehenden Freigaben
– GrESt-Berechnung & Steuerpartezettel
– Kommunikation mit Anwälten, Notaren, Banken & Finanzbehörden
Steuerliche Due Diligence & Transaktionsbegleitung
Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur, prüfen Risiken aus Anteilsübertragungen und – Vereinigungen (§ 1 Abs. 3 GrEStG) und entwickeln Gestaltungslösungen mit Beteiligungsmodellen. Ob Share Deal oder Asset Deal – wir schaffen die steuerlich effizienteste Lösung, abgestimmt auf Ihre Unternehmensziele.
Leistungen:
– Prüfung von Übertragungsmodellen
– Strukturierung von Share Deals
– Erinnerungen bei ausstehenden Freigaben
– GrESt-Berechnung & Steuersparpotenzial
– Kommunikation mit Anwälten, Notaren, Banken & Finanzbehörden
Laufende Steuerbetreuung & Reporting
Nach der Strukturierung beginnt die operative Realität. Wir übernehmen Ihre laufende steuerliche Betreuung – verlässlich, effizient und ohne Umwege. Besonders bei Immobilien mit regelmäßigen Investitions- und Ertragsschwankungen ist eine proaktive Beratung essenziell.
Leistungen:
– Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen & Jahreserklärungen
– Überwachung von Fristen
– Prognose- und Kennzahlenrechnung zur Steuerplanung
– Vertretung beim Finanzamt, bei Anfragen und Prüfungen
Liebhabereibeurteilung & Prognoserechnung
Gerade bei vermieteten Immobilien kann die steuerliche Anerkennung der Verluste gefährdet sein. Wir erstellen belastbare 25- oder 30-jährige Prognoserechnungen, prüfen auf drohende Liebhaberei und entwickeln Umstrukturierungsmaßnahmen zur Steueroptimierung.
Leistungen:
– Prüfung nach Liebhabereiverordnung
– Berechnung künftiger Einkünfte & Tilgungsstrukturen
– Aufzeigen von Verlustvermeidungsstrategien
– Dokumentation zur Vorlage bei Betriebsprüfungen
Konzernlösungen & Holdingstrukturen
Für größere Immobiliengesellschaften oder Familienholdings entwickeln wir steuerlich optimale Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle. Wir beraten bei der Konzeption von Gruppenbesteuerung, konzerninterner Leistungsverrechnung und Umgründung.
Leistungen:
– Holdingberatung & Gruppenbesteuerung
– GrESt-Planung bei Umstrukturierungen
– Bilanz- und USt-Optimierung über mehrere Gesellschaften
– Kooperation mit internationalen Beratern bei Cross-Border-Strukturen
Immobilienbesteuerung im Generationenwechsel
Ob Schenkung, Erbfolge oder Familien-GmbH – die Übergabe von Immobilienvermögen an die nächste Generation erfordert eine steuerlich und emotional sensible Planung. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung und Umsetzung der optimalen Vermögensstruktur.
Leistungen:
– Bewertung und Übergabestrategie
– Beratung zu Steuerbefreiungen & Freibeträgen
– Einbringung in Privatstiftungen oder Familiengesellschaften
– Begleitung und Vertragsvorbereitung gemeinsam mit Anwälten und Notaren
Vorsorgewohnung: Beratung mit Weitblick
Sie überlegen, in eine Vorsorgewohnung zu investieren? Dann stehen Sie nicht nur vor einer wirtschaftlichen, sondern auch vor einer steuerlich sensiblen Entscheidung.
Wir beraten Sie umfassend zu Kaufnebenkosten, Abschreibungsmöglichkeiten, Finanzierung und steuerlicher Liebhaberei.
– Prüfung der steuerlichen Tragfähigkeit Ihrer Investition
– Erstellung einer individuellen Liebhaberei-Prognoserechnung (25 Jahre)
– USt-Option bei Erstvermietung
– Einbindung in bestehende Eigentumsstrukturen
– Unterstützung bei der Abwicklung mit Bauträgern
Verkauf, Sanierung oder Schenkung von Immobilien
Sie möchten Ihre Immobilie weitergeben, sanieren oder gewinnbringend veräußern? Jede dieser Entscheidungen hat steuerliche und buchhalterische Konsequenzen. Wir begleiten Sie individuell – mit dem nötigen Know-how und einem Netzwerk aus Notaren und Anwälten.
Leistungen:
– Steuerplanung bei Verkauf (inkl. Befreiungen & pauschale Anschaffungskosten)
– Buchhalterische Abbildung von Sanierungen (Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand)
– Bewertung von Schenkungs- & Übertragungsmodellen innerhalb der Familie
– Einbindung ins Gesellschafts- oder Stiftungsvermögen
– Abwicklung gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern aus Recht & Notariat
Berechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Ob bei Verkauf aus dem Privat- oder Betriebsvermögen: Die korrekte Berechnung der Immobilienertragsteuer erfordert präzise Daten und rechtliches Verständnis.
Wir übernehmen das für Sie – verlässlich, fristgerecht und mit allen nötigen Formularen.
Leistungen:
– Berechnung von Anschaffungskosten, pauschalen Aufwänden und steuerpflichtigem Gewinn
– Erstellung der notwendigen Erklärungen (z. B. Formular E1a)
– Prüfung möglicher Befreiungstatbestände
– Kommunikation mit Rechtsanwalt / Notar zur Abwicklung
Unternehmensübertragungen mit Immobilien
Immobilien sind ein zentraler Bestandteil vieler Unternehmensbilanzen – ihre Übertragung ist daher kein simpler Schritt.
Wir begleiten Sie bei der strategischen Planung von Übergaben, Einbringungen oder Umgründungen mit Fokus auf Immobilienbewertung, Steuerbefreiungen und Fristen.
Leistungen:
– Analyse der bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen
– Prüfung von Grunderwerbsteuer, Ertragssteuern & USt bei Unternehmensveräußerung
– Nutzung von Befreiungstatbeständen (z. B. § 6 Z 9 lit a UStG)
– Umgründungsrechtliche Begleitung (Einbringung, Spaltung etc.)
– Integration in Ihre Nachfolgeplanung oder Holdingstruktur
Beratung bei Spezialthemen – individuell & lösungsorientiert
Immobilien erfordern mehr als Standardwissen. In vielen Fällen entscheiden Details im Mietvertrag, Indexanpassungen oder Fruchtgenussmodelle über den steuerlichen Erfolg Ihrer Strategie. Wir beraten Sie in genau diesen Spezialfragen:
Leistungen:
– Fruchtgenussrecht bei Übertragungen: Nutzung ohne Eigentumsverlust
– Indexanpassung bei befristeten und unbefristeten Mietverträgen
– Berechnung von Mietvertragsgebühren und Gebührenfreiheit
– Erstellung der Betriebskostenabrechnung
– Unterstützung bei der Gestaltung steueroptimierter Kauf- & Mietverträge
– Zusammenarbeit mit spezialisierten Notaren & Immobilienanwälten
Was unsere Experten sagen
Chancen & Herausforderungen der Branche
Fundierte Immobilienberatung bedeutet, steuerliche Komplexität in tragfähige Strategien zu überführen – verlässlich, vorausschauend und mit Blick auf den wirtschaftlichen Gesamterfolg unserer Klient:innen

Mag. Stefan Prokopp
Partner & Vortragender
Unsere Klienten schätzen, dass wir steuerliche Fragestellungen nicht isoliert betrachten – sondern im Kontext wirtschaftlicher, rechtlicher und persönlicher Entscheidungen. Unsere Beratung ist vorausschauend, strukturiert und stets auf die individuelle Lebensrealität abgestimmt.

StB Mag. Stefanie Schrauf
Steuerberaterin
Häufige Fragen
Wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten oder eine Option zur Steuerpflicht gewählt wird – z. B. bei vorsteuerabzugsberechtigten Mieter:innen. Wir prüfen, ob sich eine Option für Sie lohnt.
Wenn über 25 oder 30 Jahre keine positive Einkunftsprognose vorliegt. Wir erstellen belastbare Prognoserechnungen und helfen bei der steuerlichen Einordnung.
Möglich ist das u. a. über Share Deals – mit Beteiligungsmodellen unter 75 %. Wir entwickeln ein rechtssicheres Konzept für Ihre Struktur.
Zum Beispiel bei Hauptwohnsitz oder Selbstherstellung der Immobilie. Wir prüfen Befreiungstatbestände und gestalten Ihre Verkaufsstrategie steueroptimal.
Das Erstgespräch zur Orientierung ist kostenfrei und unverbindlich. Danach erstellen wir ein individuelles Angebot – transparent und fair kalkuliert.
Abschreibungen (Afa) erfolgen in der Regel linear mit 1,5 % oder 2,5 % p.a. Neben der Afa auf den Kaufpreis können Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben und Sanierungsaufwand steuermindernd geltend gemacht werden. Wir prüfen für Sie, welche AfA-Sätze und steuerlichen Potenziale möglich sind.
Befristete Vermietungen unterliegen denselben Einkunftsregeln wie unbefristete – mit dem Unterschied, dass hier oft Liebhaberei-Fragen strenger beurteilt werden. Wir prüfen, ob der Gesamtüberschuss realistisch darstellbar ist und beraten zur optimalen Vertragsgestaltung.
Wenn eine Wiederverkaufsabsicht erkennbar ist (z. B. häufige Verkäufe, kurze Haltedauer, Bauträgertätigkeit), kann dies zu gewerblichen Einkünften und zur Sozialversicherungspflicht führen. Wir analysieren, ob Ihre Tätigkeit noch Vermögensverwaltung oder bereits gewerblicher Grundstückshandel ist.
Verträge mit Angehörigen müssen fremdüblich gestaltet sein (Mietzins, Zahlungsmodalitäten, Befristung etc.), um steuerlich anerkannt zu werden. Wir prüfen Ihren Mietvertrag auf steuerliche Anerkennung und helfen bei der Formulierung.
Neben der Eintragungsgebühr in das Grundbuch und Grunderwerbsteuer bei unentgeltlicher Übertragung, sind auch umsatz- und einkommensteuerliche Aspekte zu beachten (z. B. Entnahmebesteuerung). Wir entwickeln Schenkungsmodelle mit optimaler steuerlicher Wirkung.
Beim Fruchtgenussrecht fallen das Eigentum und die Zurechnung der Einkünfte auseinander. So können Immobilien bereits vor Aufgabe der Einkunftsquelle zum Beispiel in der Familie übergeben werden. Wir strukturieren das Fruchtgenussmodell so, dass wirtschaftliche Kontrolle erhalten bleibt und steuerliche Vorteile genutzt werden können.
persönliche Beratung mit Weitblick
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Warum KPS?
Wir kennen die Anforderungen von Steuerberatung, Buchhaltung und Unternehmenspraxis.
Wir setzen nicht auf Standardlösungen, sondern auf anpassbare, praxistaugliche Prozesse.
Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur laufenden Verbesserung.