
Willkommen im Fachbereich für
Finanzstrafrecht
Woran denken Sie, wenn Sie an „Finanzstrafverfahren“ denken? An dubiose Baufirmen, bekannte Persönlichkeiten mit Segelyachten oder Zweitdomizilen am Strand?
Achtung – Dieses Bild ist nicht richtig! Derzeit gibt es etwa 8.500 Finanzstrafverfahren pro Jahr!
Ein Finanzstrafverfahren kann jeden treffen, der wirtschaftlich tätig wird. Den Bäcker von nebenan, die Friseurin aus dem Nachbarort, den Gastwirt ums Eck oder aber auch Sie!
Tatsache ist, dass in den letzten Jahren die Anzahl an Kontrollen durch das Finanzamt (von Betriebsprüfungen bis zu Finanzpolizeieinsätzen) massiv angestiegen ist. Die Höhe der Strafen ist 2015 geradezu explodiert. Im Jahr 2016 haben sich die Einnahmen aus Finanzstrafverfahren wieder auf das Niveau der letzten Jahre gesenkt und betragen rund 86 Millionen Euro.
„Aus Sicht des Beraters liegt die besondere Herausforderung in der Verknüpfung vielfältiger Rechtsmaterien – vom Abgabenrecht über das Strafrecht bis zu den besonderen Bestimmungen des Finanzstrafrechts. Mein Team und ich unterstützen Sie in allen finanzstrafrechtlichen Belangen, vertreten Ihre Rechte und begleiten Sie bei den einzelnen Verfahrensschritten – wir lassen Sie nicht im Stich!“
Unsere Leistungen
Tax Compliance
Unter Tax Compliance versteht man sämtliche Aufgaben, die von einem Steuerpflichtigen zu erfüllen sind, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei steuerliche, finanzstrafrechtliche und verbandsrelevante Risiken zu bestimmen und zu vermeiden.
Erstellung von Selbstanzeigen
Damit eine Selbstanzeige die angestrebte strafbefreiende Wirkung entfalten kann, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und führen Sie durch das Verfahren.
Vorbereitung und Abwicklung von Betriebsprüfungen
Wir wickeln für Sie Betriebsprüfungen bei uns im Haus ab und bereiten alle Unterlagen dafür vor.
Verteidigung im verwaltungsbehördlichen Verfahren
Es wurde bereits ein verwaltungsbehördliches Verfahren eingeleitet? Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte. Von der Rechtfertigung bis zur mündlichen Verhandlung.
Vertretung bei Spruchsenatsverhandlungen
Auch bei Spruchsenatsverhandlungen können Sie von unseren Experten vertreten werden.
Beratung von Jungunternehmern
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
Wir sind Ansprechpartner für Ihren Rechtsanwalt und stehen als Experte für steuerliche Fragestellungen bei gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.
Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Finanzpolizeieinsätze
Zögern Sie nicht, uns im Ernstfall sofort zu kontaktieren! Unser Experte, Mag. Manfred Kotlik weiß worauf es ankommt und vertritt Ihre Rechte und Interessen.
Unterstützung von Kollegen
Gerne stehen wir auch für Fragen von KollegInnen aus der Steuerberatung und gewerblichen BilanzbuchhalterInnen zur Verfügung und unterstützen als externer Berater in finanzstrafrechtlichen Fällen.
Wichtige Informationen
Wann kommt es zu einem Finanzstrafverfahren?
Zu einem Finanzstrafverfahren kommt es kurz gesagt immer dann, wenn der Staat vermutet, dass ihm Steuern in relevanter Höhe entgangen sind.
Ein häufiger Anknüpfungspunkt sind die Feststellungen, die im Rahmen einer Betriebsprüfung entdeckt werden.
Nicht zu unterschätzen ist jedoch auch die Möglichkeit, dass (ehemalige) Mitarbeiter, Konkurrenten oder (ehemalige) Partner dem Finanzamt einen Tipp geben. Dies kann zu Nachforschungen der Finanzverwaltung führen und dadurch eine Betriebsprüfung oder ein Finanzstrafverfahren auslösen.
Vergessen Sie nicht, dass auch das Finanzamt Zugang zu sozialen Netzwerken und Plattformen hat – alle Informationen, die Sie im Internet öffentlich machen, können somit verwertet werden!
Was wird überhaupt bestraft?
Grob gesagt wird jede Abgabenverkürzung (entgangene oder auch verspätete Steuereinnahme durch den Staat) bestraft. Betroffene Steuern sind unter anderen:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Lohnabgaben
(Um Sozialversicherungsbeiträge und zu Unrecht erfolgten Bezug von Familienbeihilfe kümmert sich eine andere Behörde.) Von oben genannten Steuern macht die Umsatzsteuer den größten Anteil aus. Denn schon die vorsätzlich verspätete Zahlung oder die Nicht-Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung kann finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben!
Für das Strafmaß ist entscheidend, ob es sich um eine vorsätzliche Tat (schlimmer noch: gefälschte Beweismittel, Scheingeschäfte) oder ein Versehen handelt; wobei beim „Versehen“ eine gewisse Sorgfaltspflicht nicht außer Acht gelassen werden kann.
Gibt es eine Möglichkeit die Strafe zu vermeiden? „Selbstanzeige“?
Zuerst die gute Nachricht – Ja, es gibt die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Jedoch muss die Selbstanzeige einige Voraussetzungen erfüllen um auch tatsächlich strafbefreiend zu wirken.
Muss ich vor Gericht? – Wie läuft ein Finanzstrafverfahren ab?
Grundsätzlich werden Finanzstrafverfahren vor Verwaltungsbehörden (dem Finanzamt) verhandelt. Eine Verhandlung vor Gericht erfolgt nur bei vorsätzlich hinterzogenen Abgaben von über Euro 100.000.
Bei Verhandlungen vor der Verwaltungsbehörde können Sie unsere Experten vertreten. Bei gerichtlichen Verfahren können wir den rechtlichen Vertreter mit unserem Know-How unterstützen.
Vorsorgen ist besser als Nachsorgen! Kann ich mich vorbereiten?
„Ich bin verunsichert – kann mein Verhalten zu einer Abgabenverkürzung geführt haben?“ Wenn Sie sich diese Frage stellen oder vielleicht schon ein paar Risiken kennen, die Sie nicht ruhig schlafen lassen, können wir Ihnen helfen.
Gerne können unsere Experten gemeinsam mit Ihnen Ihren Betrieb analysieren um mögliche finanzstrafrechtlich bedeutsame Umstände festzustellen.
Wir bieten gerne auch ein individuelles Coaching an, um Sie und Ihre Mitarbeiter auf einen möglichen Einsatz der Finanzpolizei vorzubereiten.
Aktuelles aus dem Finanzstrafrecht


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Mag. Manfred Kotlik
/in MA Finanzstrafrecht, MA freie Berufe, MA Kotlik, MA Landwirtschaft & Weinbau, MA Rechnungswesen, MA Steuerberatung & Jahresabschluss /von datenwerkPartner
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