Hektarhöchstmenge im Weinbau 2018

Neues Bundesgesetzblatt zur Hektarhöchstmenge im Weinbau

Die Hektarhöchstmenge ist die Menge, die pro Hektar geerntet werden darf.

Die Hektarhöchstmenge gemäß § 23 Abs. 2 Weingesetz 2009 beträgt für das Erntejahr 2018:

  • 10.800 kg Weintrauben oder
  • 8.100 l Wein.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unsere Weinbau-Expertin Frau Magdalena Kallab gerne zur Verfügung!

Weitere Informationen zum Thema Landwirtschaft finden sie hier.

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