Fristerinnerung : Offenlegung Jahresabschluss für GmbH, AG und SE

Rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch (bis 30.09.2018)

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Societas Europaea – SE), sind verpflichtet, die Offenlegung des Jahresabschlusses spätestens 9 Monate nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen. Abschlüsse zum 31.12.2017 sind daher bis 30.09.2018 offenzulegen!

Was passiert bei Nichteinhaltung der Frist?

Es drohen unangenehme Zwangsstrafen in Höhe von

  • EUR 700,00 bis maximal EUR 3.600,00
  • und für Kleinstkapitalgesellschaften EUR 350,00 bis EUR 1.800,00.

Diese Zwangsstrafen werden für die Gesellschaft und für jeden Geschäftsführer verhängt.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, können sich empfindliche Strafhöhen ergeben.

Welche Unterlagen sind offen zu legen?

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen orientiert sich an der Größe der Gesellschaft.

Mittelgroße GmbH – Rohertragsspanne

Mittelgroße GmbHs, die auch die Gewinn- und Verlustrechnung offen zu legen haben, können Umsatzerlöse und Materialaufwendungen zu einem Posten „Rohergebnis“ zusammenfassen und so die Offenlegung der Rohertragsspanne vermeiden.

Sonderfall Kleinstkapitalgesellschaften

Zwei der folgenden drei Merkmale müssen unterschritten werden:

  • EUR 350.000 Bilanzsumme,
  • EUR 700.000 Umsatzerlöse und
  • 10 Mitarbeiter.

Kleinstkapitalgesellschaften müssen nur ihre Bilanz offenlegen, allerdings weiterhin die bestehenden Vorgaben bzgl. einer eventuellen Verkürzung der Bilanz und verpflichtende Angaben, wie insbesondere Erläuterungen zum negativen Eigenkapital einhalten.

Wer unterzeichnet den Jahresabschluss?

Verantwortlich für die Unterzeichnung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Diese Verpflichtung trifft jeweils die zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahresabschlusses verantwortlichen Organe.

Das bedeutet: Auch nach einem Geschäftsführerwechsel nach dem Bilanzstichtag unterzeichnen die zum Zeitpunkt der Fertigstellung bzw zum Zeitpunkt der Offenlegung bestellten Geschäftsführer.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

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