Neues Bundesgesetzblatt zur Hektarhöchstmenge im Weinbau
Die Hektarhöchstmenge ist die Menge, die pro Hektar geerntet werden darf.
Die Hektarhöchstmenge gemäß § 23 Abs. 2 Weingesetz 2009 beträgt für das Erntejahr 2018:
- 10.800 kg Weintrauben oder
- 8.100 l Wein.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unsere Weinbau-Expertin Frau Magdalena Kallab gerne zur Verfügung!
Weitere Informationen zum Thema Landwirtschaft finden sie hier.
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