Härtefall- und Nothilfefonds Beantragung für Land- und Forstwirte – ab heute 30.03.

UPDATE zur Phase 2 vom 15.4. finden Sie hier.

Eine Antragstellung ist über das auf der AMA-Homepage aufrufbare online-Formular ab 30. März möglich.

Weitere Informationen unter: https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae

Zusammenfassung der Richtlinien für die Förderung:

Ein Antrag ist ausschließlich für Betriebe mit folgenden Einkommensschwerpunkten möglich:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben
  • Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten
  • Seminarbäuerinnen
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt

Der Betrieb muss entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% im Vergleich zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder
  • eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften oder
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen sein.
  • Förderuntergrenze: Einheitswert (EW) von € 1.500.- (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung)
  • Förderobergrenze: Einheitswert (EW) von € 150.000.-
  • Neben den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 pro Monat
  • Keine Mehrfachversicherung des Antragstellers (Mehrfachversicherung aufgrund Nebenerwerb), ebenso darf der Antragsteller keine Leistung aus einer Arbeitslosenversicherung oder Pensionsversicherung beziehen

Art und Ausmaß der Förderung:

  • Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe):
    • EW € 1.500 bis € 10.000: Zuschuss € 500
    • EW € 10.000 bis € 150.000: Zuschuss: € 1.000
  • Für die Auszahlungsphase 2: werden nähere Details erst später festgelegt

Folgende Empfehlung für Betriebe, die momentan keine Soforthilfe aus dem Härtefallfonds beziehen können:

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit nachweislich massive Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben, sollten Sie im nachfolgenden mit 15 Milliarden deutlich höher dotierten Paket für „besonders hart“ getroffene Branchen, Zugang zu Unterstützung erhalten. Die Richtlinien und Rahmenbedingungen für dieses und die weiteren Teilpakete des Krisenbewältigungsfonds werden erst erarbeitet

Wir empfehlen Ihnen die Umsätze zu dokumentieren um die Einbußen nachweisen zu können.

Gerne unterstützen wir Sie! Melden Sie sich bei unserer Expertin:

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,59\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]