Für wen gilt der Gewinnfreibetrag?
- Natürliche Person (Einnahmen-Ausgabenrechner, als auch Bilanzierer)
- Erzielung betrieblicher Einkünfte; Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
- Gesellschafter von Mitunternehmerschaften
Körperschaften wie GmbH und AG können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen.
Wie wird der Gewinnfreibetrag berechnet?
Nach oben hin ist der Gewinnfreibetrag gedeckelt. Spitzenverdiender können bis zu EUR 43.350,- pro Veranlagungsjahr geltend machen. Eine genaue Berechnung finden Sie hier.
Investitionsbdingter Gewinnfreibetrag
Neue körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter bis hin zu Investitionen in Gebäude sind zur Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags geeignet.
Nicht begünstigt bleiben:
- PKW und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter
Wertpapiere
Um die Begünstigung voll ausschöpfen zu können, empfehlen wir den Kauf von Wertpapieren. Ab 2017 ist der Kauf von Wertpapieren zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrags wieder zulässig. In den Jahren 2014-2016 war nur der Erwerb von Wohnbauanleihen begünstigt.
Achtung: Nicht alle Wertpapiere sind geeignet, begünstigte Wertpapiere sind:
- Schuldverschreibungen von Schuldnern aus der EU
B. Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Gewinnschuldverschreibungen, Wohnbauanleihen - Schuldscheindarlehen an die Republik Österreich und an andere Mitgliedsstaaten der EU und des EWR
B. Bundesanleihen, Bundesschatzscheine - Anteilsscheine an Investmentfonds und Zertifikate
Voraussetzung ist, dass der Ausgabewert mindestens 90% des Nennwertes beträgt und Prospektpflicht gegeben ist. Der Investmentfonds muss sich vor allem aus den oben genannten Wertpapieren zusammensetzen und 100% Kapitalgarantie aufweisen. - Anteilsscheine an Immobilienfonds
Diese müssen dem Immobilien-Investmentfondsgesetzes entsprechen und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des EWR aufweisen.
Das Angebot dazu ist sehr vielfältig und von Bank zu Bank verschieden. Lassen Sie sich dazu von Ihren Bankbetreuern verschiedene Angebote unter dem Schlagwort „§ 14 Wertpapiere“ legen und sich bestätigen, dass es sich um steuerlich anerkannte Wertpapiere handelt.
Hier ein Beispiel für eine Renditeberechnung:
Was bringt der Gewinnfreibetrag?
Rechenbeispiel für ein Einzelunternehmen:
vorläufiger Gewinn € 75.000 gem. Hochrechnung,-, Kauf Laptop iHv € 2.500,-, Kauf Bürosessel iHv € 300,-, Kauf Leasingfahrzeug um den Restwert iHv € 10.000,-
- Wie viele § 14-Wertpapiere sollten noch angeschafft werden?
- Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis?
ohne Investitionen | mit Investitionen | ||
Einnahmen | 140.000,- | 140.000,- | |
-Ausgaben | 65.000,- | 65.000,- | |
=vorläufiger Gewinn | 75.000,- | 75.000,- | |
-Grundfreibetrag | 3.900,- | 3.900,- | |
-investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Wirtschaftsgüter* | 0,- | 2.500- | |
-investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Wertpapiere | 0,- | 3.350,- | |
=Steuerlicher Gewinn | 71.100,- | 65.250,- | |
=Einkommensteuer | 23.808,- | 21.000,- | |
Steuerersparnis | 2.808,- |
*Bürosessel nicht anerkannt, da sofort abgesetztes geringwertiges Wirtschaftsgut. Leasingfahrzeug nicht anerkannt, da gebraucht.
In diesem Beispiel empfehlen wir den Kauf von anerkannten Wertpapieren iHv mindestens € 3.350,-, um die Steuerersparnis optimal ausschöpfen zu können.
Wenn Sie die Investitionen und Wertpapiere 4 Jahre lang halten, dann reduzieren Sie die Einkommensteuer und Sozialversicherung dauerhaft. Es handelt sich also nicht um eine bloß vorübergehende Steuerstundung, sondern um eine endgültige Steuerersparnis.
Sie können bei begünstigten Wertpapieren durch diesen Steuereffekt Ihren Zinsgewinn steigern. Zwei Berechnungsbeispiele finden Sie hier.
Behaltefrist 4 Jahre
Sobald Sie die begünstigten Wirtschaftsgüter und Wertpapiere erworben haben, beträgt die Behaltefrist 4 Jahre. Sollten Sie innerhalb der 4 Jahre einen Verkauf tätigen, ist der Gewinnfreibetrag nachzuversteuern.
Wann sollen die Wertpapiere gekauft werden?
Der Kauf der Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag kann nur für das Jahr angerechnet werden, in dem die Kaufabrechnung erfolgt ist. Das heißt: Kaufen Sie noch vor Jahresende, am Besten vor Weihnachten! Der Zugang wird durch den Depotauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen.
Lassen Sie sich daher von uns noch rechtzeitig vor Jahresende eine Prognoserechnung erstellen, damit wir für Sie die optimale Höhe des Wertpapierkaufs und Ihre Steuerersparnis errechnen können.
Nutzen Sie dazu unser Angebot zu einem kostenlosen Herbstgespräch!
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