Beschwerde – KPS hat gewonnen!

Spenden können bis zu 10% der Einkünfte abgesetzt werden. Das Finanzamt hat bei einer Klientin die Spendenabzugsfähigkeit in Verbindung mit ausländischen Einkünften nicht anerkannt und auf die inländischen Einkünfte beschränkt. Wir haben eine Beschwerde mit unserer Rechtsansicht, dass Spenden in Höhe von maximal 10 % der gesamten (in- als auch von ausländischen) Einkünfte absetzbar sind, eingebracht. Das Finanzamt hat uns Recht gegeben, und wir konnten die Abzugsfähigkeit der Spenden auch auf die ausländischen Einkünfte und somit eine Steuergutschrift erwirken.