Erleichterter Zugang zu Kapital für KMUs und Startups

In Begleitung der nahenden Steuerreform hat die Regierung bei ihrer Klausur Ende März ein Konjunkturpaket beschlossen. Ein großer Teil des Inhaltes beschäftigt sich mit KMUs und Jungunternehmern bzw. deren Zutrittsmöglichkeiten zum Kapitalmarkt .

Neben einem Entwurf für das Alternativfinanzierungsgesetzes wird auch das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz von 2007 (MiFiG-Gesetz 2007) neu aufgerollt.

KMU-Finanzierungsgesellschaften

Teil dieses „MiFiG-Neu\“ sind die sogenannten „KMU-Finanzierungsgesellschaften\“. Die Idee dahinter: Eigens von Investoren gegründete Gesellschaften sammeln und bündeln Kapital und vergeben dieses in Form von Eigenkapitalbeteiligungen oder Krediten an kleine und mittelgroße Unternehmen.

Dies ist zwar bereits jetzt mit dem MiFiG-Gesetz 2007 möglich, jedoch ist die Beteiligungssumme mit EUR 1,5 Mio. pro KMU begrenzt. Das neue Gesetz soll nun die höchstmögliche Investitionssumme pro KMU um das zehnfache auf EUR 15 Mio. erhöhen. Mithilfe dieser Maßnahme soll die derzeit bestehende Kreditklemme für den KMU-Bereich ausgeglichen werden und neu gegründeten Unternehmen während ihrer Anfangsphase geholfen werden.

Zusätzlich soll diese Form der Investitionsgesellschaften potentiellen Kapitalgebern durch steuerliche Vergünstigungen schmackhaft gemacht werden: Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen sollen für die Finanzierungsgesellschaften Steuerfrei sein. Des Weiteren ist eine Befreiung von diversen Gebühren und der Gesellschaftssteuer vorgesehen.

Um den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen wird diese Regelung bis zum 31.12.2020 befristet sein.

Günstigere Rechtsbasis für Crowdfunding

Das zweite Gesetz in Entwicklung beschäftigt sich mit dem derzeitigen rechtlichen Problem des immer beliebter werdenden Crowdfundings bzw. Crowdinvestings:

Derzeit stellt die Kapitalmarktprospektpflicht ab einem Emissionsvolumen von EUR 250.000,– eine beachtliche Hürde für das Crowdfunding dar, da sehr viele Gründer mit den Regelungen des Kapitalmarktprospekts überfordert sind bzw. sich die Erstellung eines solchen nicht leisten können.
Dem soll nun Abhilfe geschaffen werden, indem die Grenze für die Erstellung eines Kapitalmarktprospektes auf einen Emissionswert von EUR 5 Mio. angehoben werden soll – diese soll jedoch für sieben Jahre gelten. Bezieht der Emittent innerhalb von sieben Jahren mehr als EUR 5 Mio. aus Mitteln aus dem Alternativfinanzierungsgesetz (abzüglich der an Investoren zurückgezahlten Beträge), so muss ebenfalls ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden. Sehen Sie dazu auch unseren Artikel zum Thema Crowdfunding.

Auf der anderen Seite sollen Anleger mit mittlerem Einkommen in ihrer Investitionsmöglichkeit eingeschränkt werden. So kann ein Investor pro Projekt maximal EUR 5.000,– pro Jahr investieren. Diese Grenze kann ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von EUR 2.500,– auf das doppelte des Monatseinkommens erhöht werden.
Mit einem Monatseinkommen von EUR 3.000,– kann ein Investor folglich EUR 6.000,– pro Jahr in ein Crowdfunding-Projekt investieren.

Eine weitere Möglichkeit zum Umgehen dieser Regelung ist eine Erklärung, dass maximal 10% des Finanzanlagevermögens des Investors pro Projekt investiert wird, falls das Finanzanlagevermögen höher als EUR 5.000,– ist.

Sie interessieren sich als für die neuen Finanzierungsmöglichkeiten für KMUs?