Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ist (mit Ausnahme der Land- und Forstwirten) von den Einkünften des Versicherten abhängig. Als Selbständiger besteht die Problematik, dass der tatsächliche Jahresgewinn erst nach Ablauf des Kalenderjahres feststeht. Dadurch kann es zu hohen Nachzahlungen kommen, wenn die laufend geleisteten Beiträge zu gering waren.
Erster Schritt – Laufende Vorauszahlungen
Die gewerbliche Sozialversicherung (SVA) schreibt die vorläufigen Beiträge für das laufende Jahr vor.
– Bei Unternehmensgründern wird dafür als Basis die Mindestbemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen.
– Ab dem vierten Jahr der Betätigung wird nicht mehr die Mindestbemessungsgrundlage herangezogen, sondern die tatsächlichen Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres laut dem Einkommensteuerbescheid. Für die laufende Vorauszahlung im Jahr 2017 dient der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2014 als Grundlage.
Zweiter Schritt – Endgültige Abrechnung
Sobald das Bundesrechenzentrum die Daten des Einkommensteuerbescheides an die gewerbliche Sozialversicherung weitergeleitet hat, erstellt die SVA eine endgültige Beitragsabrechnung.
- Anhand der Daten des Steuerbescheides errechnet die gewerbliche Sozialversicherung eine endgültige Beitragsgrundlage und die Beträge, zieht bereits getätigte Vorauszahlungen ab und schreibt die Differenz, so es eine gibt, zur Nachzahlung für das Folgejahr vor.
Planung
Wir empfehlen, jedenfalls eine Planung der Sozialversicherungs- und Einkommensteuerbelastung zu erstellen, um Überraschungen zu vermeiden. Nachzahlungen, insbesondere aufgrund schwankender Gewinn/-Verlustsituationen, können in einem hohen Ausmaß erfolgen. Daher sollten Sie darauf vorbereitet sein.
Gerade Unternehmer, die im drittvorangegangen Jahr einen nicht so hohen Gewinn erwirtschaftet haben, jedoch im dritten Jahr einen hohen Gewinn erzielen konnten, empfehlen wir, die Sozialversicherungsbeiträge bereits laufend hinaufsetzen. Durch die Zahlung höherer, angepasster Sozialversicherungsbeiträge vermeiden Sie hohe Nachzahlungen im Nachhinein und etwaige Zahlungsschwierigkeiten. Zudem ist es meist schwer einzuschätzen, wie sich der Gewinn im vierten Jahr entwickeln wird. Weiter nutzen Sie den Effekt der Steuerprogression, da die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren.
KPS-Tipp
Planen Sie gemeinsam mit Ihrem KPS-Berater die optimalen Vorauszahlungen an Sozialversicherung und Einkommensteuer und optimieren Sie Ihr steuerliches Ergebnis.
Quelle: Treuhandunion-Österreich