Zahlungen der Betriebsunterbrechnungsversicherung sind einkommensteuerpflichtig

 

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Schaden, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadensereignisses wie beispielsweise Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand oder Explosion eintritt. Es wird im Schadensfall Ersatz in Höhe des tatsächlich entgangenen Betriebsgewinnes einschließlich der laufenden Betriebskosten geleistet.

Betriebsunterbrechungsversicherungen können eine sinnvolle Absicherung für Unternehmer sein.

Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung sind einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahmen. Das gilt auch für Einmannbetriebe. Grund ist, dass das versicherte Risiko der Betrieb und nicht die Person des Betriebsinhabers ist. Dass durch die Betriebsunterbrechungsversicherung indirekt auch das Einkommen des Betriebsinhabers abgesichert wird, ändert nichts an der betrieblichen Veranlassung.

Die Versicherungsprämien sind Betriebsausgaben.

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