Altersteilzeit: Neue Zugangsregeln

Das Modell

Altersteilzeit ermöglicht älteren ArbeitnehmerInnen,

  • ihre Arbeitszeit kurz vor Pensionsantritt um bis zu 60% zu reduzieren und
  • einen gleitenden Übergang in die Pension zu schaffen.

Wird dieses Arbeitszeitmodell gewählt bleiben Ansprüche auf folgenden Leistungen erhalten:

  • Pensionsbezüge
  • Krankengeld,
  • Abfertigung oder
  • Arbeitslosenversicherung

Neue Zugangsregeln für Altersteilzeit ab 2019

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2017-2018 wurde der Zugang zur Arbeitsteilzeit neu geregelt:

  • Beschränkung der Laufzeit auf 5 Jahre.
  • Kürzung des Zutrittsalters von 7 auf 6 Jahre vor der Regelpension

Ab 2020 werden die Zugangsregeln zur Altersteilzeit noch weiter verschärft und der frühestmögliche Antrittszeitpunkt liegt nur mehr 5 Jahre vor der Regelpension.

Regelung für Arbeitnehmer

Aktuell beträgt das gesetzliche Regelpensionsalter für Männer 65 Jahre. Es gilt daher

  • ab 01.01.2019 ein Zugangsalter von 59 Jahren und
  • ab 2020 von 60 Jahren.

Regelung für Arbeitnehmerinnen

Für Frauen, die

  • vor dem 02.12.1964 geboren sind, liegt das Antrittsalter 2019 für die Altersteilzeit bei 54 Jahren.
  • die am oder nach dem 02.12.1964 geboren sind liegt der ehestmögliche Anspruch auf Altersteilzeit im Jahre 2021, da das frühestmögliche Antrittsalter 56 Jahre und 6 Monate beträgt.

Das Regelpensionsantrittsalter für später geborene wird sukzessive angehoben, weshalb sich das Zugangsalter für die Altersteilzeit in Zukunft ebenfalls erhöhen wird.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Haben Sie Fragen zur Altersteilzeit? Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung!

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