Berufsmusiker aufgepasst! Zahnersatz als Werbungskosten bei einem Posaunisten

Kosten in Verbindung mit einer Zahnbehandlung gehören zu den Krankheitskosten und stellen somit eine außergewöhnliche Belastung dar.

Zähne dienen überwiegend der Nahrungsaufnahme, weshalb Kosten einer Zahnbehandlung nahezu ausschließlich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind.

Sonderfall Berufsmusiker: Gebisssanierung als Werbungskosen

In speziellen Fällen z.B. bei einem als Posaunist tätigen Berufsmusiker – kann die Sanierung des Gebisses durch ein Implantat wesentlich für die berufliche Tätigkeit sein.

Unter diesen Umständen können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) Mehraufwendungen einer Gebisssanierung, welche zwingend für die berufliche Ausübung notwendig sind, als Werbungskosten abgesetzt werden.

Es sind die

  • unmittelbare Notwendigkeit des Eingriffes als auch
  • die Mehraufwendungen, welche im Vergleich zu einer üblichen Gebisssanierung notwendig sind, zu prüfen.

Im Falle eines Posaunisten sind die Schneidezähne beruflich von großer Bedeutung, da diese aufgrund des Gegendruckes unbedingt festsitzen müssen. Die übrigen Zähne sind ebenfalls einem großen Druck ausgesetzt, jedoch ist nicht wie bei den Schneidezähnen ein noch besser sitzendes Zahnimplantat erforderlich.

Konkret bedeutet dies, dass bei einem Posaunisten die auf die Schneidezähne entfallenen Kosten als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Zahnbehandlungskosten betreffend die übrigen Zähne stellen eine außergewöhnliche Belastung dar!!

 

Vor Zahnbehandlungen können wir Sie nicht bewahren, aber wir können Ihnen helfen Kosten zu reduzieren.

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