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Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats
Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats
Jeden 15. des Monats sind die Lohnabgaben für das Vormonats an das Finanzamt abzuführen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Kammerumlage) Beispiel: Lohnabgaben Jänner sind am 15. Februar fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!
Achtung: Fälligkeit Umsatzsteuer
Achtung: Fälligkeit Umsatzsteuer
Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Beispiel: Umsatzsteuer Jänner ist am 15. März fällig. Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!