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Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats

16. März 2020 @ 08:00 - 17:00

Jeden 15. des Monats sind die Lohnabgaben für das Vormonats an das Finanzamt abzuführen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Kammerumlage)
Beispiel: Lohnabgaben Jänner sind am 15. Februar fällig.
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Details

Date:
16. März 2020
Time:
08:00 - 17:00
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