Neuerungen zum Beschäftigungsbonus und Klarstellungen

Aktuell wurden bereits 8.000 Anträge (Stand 10/2017) gestellt, obwohl die
EU-Kommission den Beschäftigungsbonus noch immer nicht freigegeben hat. Das AWS arbeitet dennoch laufend an Neuerungen.

Mehr Details zum Beschäftigungsbonus finden Sie hier.

Bonus Rechner

Seit Oktober 2017 verfügt die Website des AWS über einen Bonus-Rechner. Damit kann die Höhe der Förderung ermittelt werden. Dieser Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldeverpflichtung anwendbar. Um die Höhe der Förderung zu ermitteln, müssen die Anzahl der neuen Arbeitsverhältnisse, das Bruttojahresgehalt in EUR und die Beschäftigungsdauer in Monaten angeben werden.

Reminder

Der Antragssteller erhält vor der Endabrechnung ein Erinnerungsmail, dass die Endabrechnung vorzunehmen ist. Erst mit der Endabrechnung wird der Zuschuss ausbezahlt. Ergeben sich nach Erstantragsstellung Änderungen (Stundenerhöhung, Entgelt) oder kommt es zu Austritten oder Neuanmeldungen, sind diese über das Portal des Beschäftigungsbonus zu melden. Für jede Meldung oder Nachricht an das AWS erhält der hinterlegte Bearbeiter ein Bestätigungsmail. Dieses sollte bis zum Förderungsende archiviert werden.

Zukünftig soll es auch ein Warnmail geben, wenn der Verlust der Förderung droht.

Beispiel:

Eintritt des Dienstnehmers    01.08.2017

Nachmeldung weiter Eintritt 01.10.2017

Austritt des DN 1                   15.11.2017

Austritt des DN 2                   31.12.2017

Beide Dienstverhältnisse sind nicht förderungsfähig, und es würde ein kompletter Verlust der Förderung eintreten, wenn nicht mindestens ein Dienstnehmer innerhalb der nächsten 7 Monate eintritt.

Klarstellung der häufigsten FAQs

Wer wird nicht gefördert?

Klargestellt wurde, dass staatliche Unternehmen, welche auf der Liste „Einheiten des Öffentlichen Sektors gemäß ESVG angeführt sind, nicht förderungsfähig sind. Jedoch sind staatliche Unternehmen, die mit anderen am Markt tätigen Unternehmen im Wettbewerb stehen und keine Aufgaben der Hoheitsverwaltung ausüben, förderungsfähig.

Arbeitserprobung

Sofern kein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen bestand und das antragstellende Unternehmen keinen Personalkostenbeitrag (z.B. für Leiharbeiter) geleistet hat, sind auch Personen förderungsfähig, welche im Zuge einer AMS-Maßnahme (z.B. AMS-Arbeitstraining) vor Beschäftigung im Unternehmen tätig waren.

Gehaltserhöhungen

Der Fördermanager AWS erlaubt, schwankende Bruttolöhne/-gehälter bei der Angabe des Bruttobezuges in voller Höhe zu berücksichtigen. Absehbare Lohn- und Gehaltssprünge sollen ebenso in das beantragte Bruttoentgelt einfließen.

Beispiel:

Förderungsfähiger Arbeitnehmer verdient in den ersten 3 Monaten 1.000 EUR.

Nach der Probezeit soll der förderungsfähige Arbeitnehmer 2.000 EUR verdienen.

Der Dienstgeber/Steuerberater darf die Meldung für den Beschäftigungsbonus gleich mit dem höheren Betrag (2.000 EUR) absenden.

Endabrechnung

Um die Förderung zu erhalten muss ein Jahr nach Arbeitsbeginn des förderungsfähigen Dienstnehmers, ein Zuwachs von zumindest einem Kopf (nicht nach Vollzeitäquivalent) nachweisbar sein. Falls zum Abrechnungszeitpunkt ein Zuwachs von zumindest einem Arbeitsverhältnis nachgewiesen wird, kann der Zuschuss aliquotiert werden.

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