Wir empfehlen: Hochrechnung 2020 zur Herabsetzung der Steuervorauszahlungen und GSVG-Beiträge

Infos und COVID- Sonderregelungen für aller einkommensteuerpflichtigen Personen

Wenn in 2020 ein schlechteres Jahresergebnis als in den Vorjahren zu erwarten ist, zahlen Sie möglicherweise zu viel an das Finanzamt oder die gewerbliche Sozialversicherung voraus.

Die Finanzverwaltung hat die Frist für die Anpassung von Steuervorauszahlungen 2020 heuer um einen Monat verlängert. Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen 2020 können heuer bis spätestens 31.10.2020 eingebracht werden.

Welche Sonderregelungen betreffend COVID-19 gibt es?

Zahlungsschwierigkeiten wegen SARS-CoV-2-Virus-Infektionen

Das Finanzministerium gewährt Erleichterungen auch im Zusammenhang mit den Einkommensteuervorauzahlungen. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, konkret von einem Liquiditätsengpass betroffen zu sein, der auf die Folgen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist!

Dazu zählen z.B.

  • Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder
  • Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens
  • außergewöhnlich hohe Stornierungen
  • Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen

Unternehmen in der Krise

Für Unternehmen in der Krise gelten erhöhte Anforderungen zur Überwachung der Zahlungsfähigkeit. Die Geschäftsführung von Unternehmen, denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, ist verpflichtet die Lebensfähigkeit des Unternehmens gewissenhaft und vorausschauend zu überwachen. Das wichtigste Controlling-Instrument in einer schwierigen Phase ist eine Erfolgs- und Liquiditätsplanung und ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich, um frühzeitig Abweichungen feststellen zu können. Erfahren Sie hier mehr.

Nichtfestsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Sind die Folgen des ausgelösten Notstandes auf die Liquidität derart, dass die Vorauszahlung nicht geleistet werden kann, ist ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr möglich, oder die Festsetzung auf einen Betrag zu beschränken, der niedriger ist, als die voraussichtliche Jahressteuer.

Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen

Ergeben sich aus der Herabsetzung oder dem Wegfall der Vorauszahlungen bei der Veranlagung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2020 Nachforderungszinsen, hat das Finanzamt von der Festsetzung von Amts wegen Abstand zu nehmen.

Stundung und Entrichtung in Raten

Per Antrag kann einerseits das Datum der Entrichtung einer Abgabe (Stundung) verschoben oder eine Entrichtung in Raten gewährt werden.

Was wir für Sie tun können – Hochrechnung

Mit unsere Hochrechnung und Planung für das Jahr 2020 helfen wir Ihnen

  • auf Basis Ihrer Ist-Zahlen, gerade in diesem besonderen Wirtschaftsjahr Anpassungen Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2020 rechtzeitig zu beantragen.
  • Wir veranlassen für Sie, wenn nötig, auch die Anpassung Ihrer GSVG-Beiträge anhand der Hochrechnung.
  • Wir berücksichtigen auch Steuerminderungen durch den Gewinnfreibetrag.
  • Unternehmen in der Krise sollten Ihre wirtschaftliche Situation laufend durch Soll-Ist-Vergleich auf der Grundlage einer Unternehmensplanung überwachen.
Bei Fragen rund um Hochrechnung, Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch und das Leistungsspektrum bin ich sehr gerne für Sie erreichbar.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,57\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-o3216s\‘]