Die Betriebsprüfung

In den vergangenen Monaten wurden von Seiten der Finanzbehörden vermehrt Betriebsprüfungen durchgeführt. Im Rahmen dieser war eine deutliche Verschärfung der Kontrollen bemerkbar. Oftmals fanden vor Betriebsprüfen Einsätze der Finanzpolizei statt.

Wann muss ich mit einer Betriebsprüfung rechnen?

Prinzipiell kann eine Prüfung des Betriebes jeden Unternehmer treffen. Natürlich aber kommt es in bestimmten Branchen- und bei gewissen Anlässen häufiger zu Betriebsprüfungen.

Mögliche Anlässe und Fokusbranchen für Betriebsprüfungen sind:

  • Betriebe mit vielen Barbewegungen wie zum Beispiel Gastronomie, Heurigenbetriebe, Tierärzte, Friseure, Handel, etc.
  • regelmäßiges Vergessen steuerlicher Fristen und Zahlungen

Wie bereitet sich der Prüfer auf eine Betriebsprüfung vor?

Üblicherweise informiert sich die Finanz sehr umfangreich im Vorfeld einer BP. Einige Informationsquellen möchten wir im Folgenden beispielhaft aufzählen:

  • Inkognito Vorabbesichtigung des Betriebes
  • Interne Finanzamtsunterlagen und Informationen
  • Umsätze über Kundenkarten
  • Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge
  • Einwohnermeldeamt
  • Homepage des Unternehmens
  • Namenssuche im Internet
  • Soziale Netzwerke
  • Google maps, Google earth
  • Wetterdienste
  • Baupolizei und Baubehörde
  • Etc..

Welche Services bietet KPS?

Ganz entscheidend für den Erfolg einer Betriebsprüfung ist die Phase der Vorbereitung. So erstellen wir für den Einzelfall vor Beginn der Prüfung eine umfassende Analyse der Risiken.

Wir empfehlen eine Durchführung der Betriebsprüfungen in unseren Räumlichkeiten. Bei Rückfragen kann der jeweilige KPS Berater rasch beantworten. Kontodrucke oder zuvor eingescannte Belege können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Kommen vom Betriebsprüfer ungerechtfertigte Begehrlichkeiten, so können wir spontan reagieren und den Sachverhalt verteidigen.

Zu welchen Folgen kann eine Betriebsprüfung führen?

Im Rahmen der Prüfung können bei Aufzeichnungen und Belegen formelle Mängel festgestellt werden. Dies kann zu hohen Nachzahlungen in der Einkommen- oder Umsatzsteuer führen. Überschreitet die Nachzahlung bestimmte Abgabenbetragshöhen, so kann im Einzelfall auch ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.

In letzter Zeit stellen wir fest, dass auch bei geringen Verfehlungen Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.

In diesen Fällen ist eine professionelle Verteidigung von enormer Bedeutung. Mit Mag. Manfred Kotlik als zertifizierten Finanzstrafrechtsexperten und seinem Team bieten wir Ihnen umfassende Betreuungskompetenz. Mehr zum Thema Finanzstrafrecht finden Sie hier.