Wie erhalte ich die Abrechnung zum Beschäftigungsbonus?

Es ist soweit –die erste Auszahlung des Beschäftigungsbonus beginnt ab Herbst 2018

Wir möchten Ihnen wichtige Informationen zur ersten Abrechnung des beantragten Beschäftigungsbonus mitteilen.

Wann und Wie kann ich die Abrechnung vornehmen?

  • Drei Monate vor dem Abrechnungsstichtag erhalten die Antragssteller eine Mail, die Abrechnung vor zu nehmen.
  • Die genaue – für Sie fällige Frist- finden Sie im Vertrag unter Punkt 3 (Auszahlung der Förderung).
  • In diesem E-Mail gibt es einen direkten Link, zum eigenen Förderkonto des AWS (Austria Wirtschaftsservice)
  • Klicken Sie auf das im verschickten Link befindliche Feld „Bearbeiten – Abrechnen“ ,um die Abrechnung vor zu nehmen.
  • Alle Förderungsfähigen Arbeitnehmer, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, erscheinen und sind mit den notwendigen Daten zu ergänzen.

Folgende Daten werden benötigt:

  • Das Bruttoentgelt (sozialversicherungspflichte Zahlungen inkl. Sachbezüge, Sonderzahlungen, Überstundenentgelte)
  • die Lohnnebenkosten (Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosen-versicherungsbeitrag, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Mitarbeitervorsorge, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag), für den Abrechnungszeitraum pro Dienstnehmer

Wann brauche ich einen Versicherungsdatenauszug?

  • Immer dann, wenn das AWS die Voraussetzungen der Dienstnehmer nicht nachweisen kann.
  • Ohne den Versicherungsdatenauszug des jeweiligen Mitarbeiters, wird der Arbeitnehmer auf \“nicht förderungsfähig\“ umgestellt.

Achtung: Dienstnehmer in Karenz oder Präsenzdienst

Wichtig ist noch, dass zu den jeweiligen Stichtagen (die den Referenzwert bilden) die in Karenz und in Präsenz befindlichen Dienstnehmer getrennt als Anzahl bekannt gegeben werden muss.

Der Abrechnungsbescheid

Nach Übersendung der Abrechnung und der eventuell fehlenden Unterlagen, werden diese durch das AWS geprüft. Sind alle Voraussetzung erfüllt, erhalten Sie ein Begleitschreiben zu Ihrer Abrechnung.

Dieses beinhaltet

  • die Beschäftigungsstände,
  • die Berechnung der Zuschusshöhe,
  • die förderungsfähigen und nicht förderungsfähigen Arbeitsverhältnisse.

Der Betrag wird nach der eingereichten Abrechnung und nach Erhalt des Begleitschreibens automatisch auf Ihr Konto überwiesen.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihre Abrechnung!

Mehr zum Thema finden Sie hier.

Melden Sie sich bei Uns!

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,51\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-iictuj\‘]