Was bringt das neue Regierungsprogramm für die Hotellerie & Gastronomie?

Das Programm der neuen Regierung enthält vor allem für die Tourismus Branche einige Neuerungen und Maßnahmen. Die Regierung plant mittels einer „Gesamt-Tourismusstrategie“ Impulse und Schwerpunkte für die nächsten fünf Jahre zu erarbeiten, umzusetzen und zu evaluieren. Ziel ist es dabei, die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Tourismus zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Unser Branchenteam hat für Sie die wesentlichen Neuerungen aus dem Regierungsprogramm 2017-2022 zusammengefasst:

Entwicklung einer „Gesamt-Tourismusstrategie“ mit jährlichem Monitoring

Die wesentlichen Schwerpunkte dieser Strategie für den Tourismus sind die folgenden Bereiche:

  • Stärkung der Dachmarke „Österreich“
  • Internationalisierung
  • Weiterentwicklung der Berufsbilder
  • Betriebliche Finanzierung
  • Digitalisierung
  • Innovation
  • Ganzjahrestourismus

Senkung der Umsatzsteuer für Nächtigungen

Die Hotellerie soll durch die Senkung des Umsatzsteuertarifs für Nächtigungen entlastet werden. Der Tarif soll wieder von derzeit 13% auf 10% reduziert werden. Damit entfällt auch die Aufteilung zwischen Nächtigung und Frühstück für umsatzsteuerliche Zwecke und der damit erforderliche getrennte Ausweis der beiden Leistungen auf der Rechnung.

Die Umsetzung soll mit 1. November 2018 erfolgen. Wir halten Sie hier selbstverständlich auf dem Laufenden.

Anpassung der Abschreibung an die tatsächliche Nutzungsdauer

Geplant ist eine Überarbeitung der aktuellen steuerlichen Abschreibungsmethoden und eine Anpassung an das Unternehmensrecht.

Durch eine Flexibilisierung der Abschreibungsmöglichkeiten (z.B. Einführung einer degressiven Abschreibung) soll die Abschreibungsdauer für Investitionen verkürzt werden. Vor allem in der investitionsintensiven Tourismusbranche erwartet die Regierung Investitionsanreize für Unternehmen.

Ob die im neuen Regierungsprogramm angedachte Anpassung der Abschreibungsdauern auch eine Auswirkung auf die Abschreibung von Hotelgebäuden hat, wird sich noch zeigen. Die steuerliche Nutzungsdauer zur Abschreibung von Hotelgebäuden wurde 2016 von 33,33 Jahren (3% pro Jahr) auf 40 Jahre (2,5% pro Jahr) verlängert.

Neuerungen für Vermietungsplattformen

Für Online Plattformen, wie zum Beispiel Airbnb, sollen die gleichen steuer-, sozial- und gewerberechtlichen Verpflichtungen zur Anwendung kommen. In erster Linie soll hier die Anmeldeverpflichtung der Anbieter bei der jeweiligen Stadtgemeinde und in weiterer Folge beim Finanzamt durchgesetzt werden.

Geplante Verlängerung der Beschäftigungsdauer von Saisonmitarbeitern

Ziel ist es Mitarbeiter in Saisonbetrieben auch in der Vor- und Nachsaison zu beschäftigen und somit die Beschäftigungsdauer zu verlängern. Dazu ist ein Zuschuss vom AMS geplant. Im ersten Schritt soll das Modell in vier Regionen und über vier Saisonen (zwei Sommer- und zwei Wintersaisonen) getestet werden.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

Geplant ist die Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus von 11 auf maximal 8 Stunden. Diese Regelung gilt für alle Betriebe mit geteilten Diensten. Für den Arbeitgeber bedeutet die Verkürzung der Ruhezeit flexiblere Einteilungsmöglichkeiten der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter können durch die kürzeren Ruhezeiten, in kürzeren Abständen im Unternehmen eingesetzt werden und Hochleistungszeiten besser gedeckt werden. Keine Veränderungen ergeben sich dabei beim Regelungsregime der Zuschläge.

Erleichterte Betriebsanlagengenehmigungen für Beherbergungsbetriebe mit maximal 30 Betten

Erleichterungen ergeben sich für Beherbergungsbetriebe mit 11 bis maximal 30 Betten, durch die Aufnahme in die Genehmigungsfreistellungsverordnung. Diese Betriebe sollen künftig von einer gewerberechtlichen Genehmigungspflicht der Betriebsanlagen ausgenommen werden.

Vereinfachungen bei Betriebsübergaben in der Familie und familienhafter Mitarbeit

Bei Betriebsübergaben im Familienbereich sollen künftig Erleichterungen geschaffen werden. Darunter fallen vereinfachte Behördenverfahren und Erleichterungen die zu wirtschaftlich zumutbaren Fristen bei Auflagen (Betriebsanlagen) führen. Bisherige Bewilligungen bei Betriebsübergaben und Betriebsfortführungen sollen möglichst aufrechterhalten bleiben.

Der Grunderwerbsteuer-Freibetrag bei Übertragung von Gebäuden im Rahmen einer begünstigten Betriebsübergabe innerhalb der Familie soll erhöht werden (derzeit beträgt der Freibetrag EUR 900.000).

Auch das bestehende Modell zur familienhaften Mitarbeit soll überarbeitet und vereinfacht werden. Familienmitglieder sollen so im Betrieb rasch und unbürokratisch bei kurzfristigen Spitzenzeiten aufhelfen können.

Anpassung Förderrichtlinien (ÖHT) und Förderaktion „Landgasthäuser“

Die Förderrichtlinien der österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sollen angepasst werden. Ziele dieser Adaptierung sind effizientere Förderungen sowie mehr zinsgestützte ÖHT-Kredite.

Weiters sollen die Wirte und Gastronomen im ländlichen Bereich Unterstützung durch die Erneuerung der Förderaktion für „Landgasthäuser“ erhalten.

Aufhebung des allgemeinen Rauchverbots in der Gastronomie

Das ab 1. Mai 2018 vorgesehene vollständige Rauchverbot in Österreich wurde wieder aufgehoben. Die Gastronomen sind verpflichtet eine Kennzeichnung für Raucher-/ Nichtraucher-/ gemischte Lokale vorzunehmen. Ein besonderer Schutz ist für Mitarbeiter unter 18 Jahren vorgesehen.

Die Aufhebung des Nichtraucherschutzes wird derzeit intensiv diskutiert – ob sich zukünftig an den Regelungen zum Nichtraucherschutz etwas ändert ist derzeit noch nicht absehbar.

Bekämpfung des Fachkräftemangels

Der Fachkräftemangel in österreichischen Hotellerie- und Gastronomiebetrieben soll durch qualifizierte Zuwanderung und Ausbildungen im Inland verringert werden. Weiters ist eine Adaptierung der Fachkräfteverordnung geplant.

Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für qualifizierte Arbeiter aus dem Drittland soll reformiert werden und auf die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft angepasst werden. Lehrberufe und Weiterbildungsmaßnahmen sollen durch die Digitalisierung in der Berufsausbildung an Attraktivität gewinnen. Zukünftig sind auch sogenannte „AMS-Schnellkurse“ für Hilfskräfte im Tourismus geplant.

Umsetzung der österreichischen „Tourismus Digitalisierungsstrategie“

Die Digitalisierungsstrategie des österreichischen Tourismus vom September 2017 wurde geschaffen, um aufzuzeigen, welche Themen zukünftig aufgrund der Digitalisierung für den Tourismus von größter Bedeutung sein werden. Darunter fallen beispielsweise

  • die internationale Vernetzung der Tourismusbetriebe,
  • Stärkung des Online Marktes, insbesondere durch vermehrte Möglichkeiten zu Online-Buchungen sowie
  • die Digitalisierung in Bezug auf das Sammeln und Auswerten von Daten.

Die Strategie behandelt auch notwendige Maßnahmen, um die Qualität des Tourismusstandortes Österreich zu erhalten.

Wir halten Sie selbstverständlich über die weitere Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Tourismus auf dem Laufenden. Weitere Informationen zum Regierungsprogramm finden Sie in hier unserem Artikel.

Für Ihre Fragen sind wir sehr gerne erreichbar!

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