Voraussichtliche Werte und Grundlagen in der Sozialversicherung ab 2018

Höchstbeitragszulagen

Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge täglich: € 171,00

Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge monatlich: € 5.130,00

Sonderzahlungen jährlich: € 10.260,00

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.985,00

Geringfügigkeitsgrenzen

Tägliche Geringfügigkeitsgrenze: entfällt auch für 2018

Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 438,05

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich: € 657,08

Ein neuer Wert für die Auflösungsabgabe (2017 € 124,00) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Verringerung des AIV Beitrages:

Niedrige Einkommen die eine Pflichtversicherung haben, haben nur einen verringerten AIV-Beitrag zu leisten.

Entgelt Bis € 1.381,00: 0 %

Entgelt über € 1.381,00 bis € 1.506,00: 1 %

Entgelt über € 1.506,00 bis € 1.696,00: 2 %

Entgelt über € 1.696,00:  3 %

Der vom Dienstgeber zu tragende Anteil beträgt unverändert 3 % der Beitragsgrundlage.

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