Verstärkte Kontrolle der Finanzverwaltung – Zusammenfassende Meldungen

Derzeit werden uns immer mehr Fälle bekannt, in denen die Finanzverwaltung verstärkt die fristgerechte Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen kontrolliert. Im Gegensatz zur Vergangenheit werden nun aber auch Strafen verhängt!

Die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) wurde ab dem Jahr 2010 um 15 Tage verkürzt. Nun muss die Zusammenfassende Meldung bis zum letzten Tag des auf die Lieferung oder Leistungserbringung folgenden Monats an das Finanzamt eingereicht werden.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Frist?

Auch wenn die Meldung verspätet erfolgt, hat die Finanzverwaltung keinen monetären Nachteil. Trotzdem wird die Nichteinhaltung der Frist mit Geldstrafen von bis zu EUR 2.200,00 pro Meldezeitraum rückwirkend geahndet. Die Strafen bei systematisch verspäteten Meldungen können daher ein beträchtliches Ausmaß erreichen!!

Falls Sie dieses Thema interessiert und Sie weitere Informationen zur Zusammenfassenden Meldung haben möchten, finden Sie hier unser Factsheet mit den wichtigsten Eckdaten zur Zusammenfassenden Meldung.

Hier finden Sie mehr hilfreiche Tools und Informationen zum Rechnungswesen.

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