Förderung KMUs – Update zur Investitionszuwachsprämie 2017/2018

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bekräftigte in einem Vortrag an den Ministerrat das Ziel, Unternehmen zu Investitionen anzuregen. Zwar bleibt der endgültige Beschluss der Bundesregierung zur Investitionszuwachsprämie abzuwarten, allerdings ist im Falle der Umsetzung zu erwarten, dass das Fördervolumen von EUR 87,5 Mio geplant ab dem 1.1.2017 entsprechend dem „first come, first serve“ Prinzip verteilt wird. Es handelt sich hierbei um eine direkte Förderung des Investitionszuwachses die in bar ausbezahlt wird – ein echter Cash Vorteil!

Wir haben hier berichtet.

Welche Investitionen werden gefördert?

Die Förderung gilt für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens.

PKW und Grundstücke sind von den förderungsbegünstigten Investitionen ausgenommen.

Wie viel muss investiert werden?

Gefördert wird nur der Investitionszuwachs im Vergleich zur durchschnittlichen Investitionssumme der letzten drei Jahre.

Je nach Größe Ihres Unternehmens müssen die zusätzlichen Investitionen TEUR 50 oder TEUR 100 betragen.

 Wie hoch ist die Prämie?

Die Höhe der Prämie ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl der Unternehmen und beträgt entweder 15 % oder 10 %.

Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 50.000 und höchstens EUR 450.000 für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern wird mit 15 % gefördert. Beschäftigt ein Unternehmen zwischen 49 und 249 Mitarbeiter, wird der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 100.000 und höchstens EUR 750.000 mit 10 % gefördert.

  • Für kleine Unternehmen beträgt die Prämie mindestens EUR 7.500 und maximal EUR 67.500.
  • Für Mittelstandsunternehmen liegt die Prämie zwischen EUR 10.000 und EUR 75.000.

Für eine optimale Ausnutzung der Prämie beraten wir Sie gerne im Rahmen einer Planungsrechnung. Unsere Experten stehen bereit und erstellen für Sie eine mögliche Investitionsplanung, um die Prämie optimal auszunutzen.

Achtung Neu: Ab 1.3.2017 gibt es eine Sonderregelung für Großunternehmen ab 250 Mitarbeiter! Lesen Sie hierzu unseren Artikel \“Invesitionszuwachsprämie für Großunternehmen.\“