Die wichtigsten FAQs zur Umsatzsteuer

Der Abgabetermin für die Umsatzsteuererklärung 2016 steht an. Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung gibt es verschiedene Pflichten und Fristen, denen ein Unternehmer nachkommen muss. Ein Versäumnis einer Frist sollte stets vermieden werden. Wir bieten Ihnen nun einen allgemeinen Überblick über das Umsatzsteuergesetz.

In diesem Schreiben finden Sie die Antworten auf folgende Fragen:

Wer unterliegt der Umsatzsteuer?
Welche Möglichkeiten gibt es zur Umsatzsteuerbefreiung?
Wer ist ein Kleinunternehmer?
Welche Besteuerungsmöglichkeiten gibt es?

Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

In der Regel muss jeder Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung gelten folgende Fristen:

  • Übermittlung in Papierform: bis 30. April des Folgejahres
  • Bei elektronischer Übermittlung über Finanz-Online: bis 30. Juni des Folgejahres
  • Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung kann auf begründeten Antrag erfolgen.
  • Wenn Sie steuerlich vertreten werden, haben Sie für die Übermittlung in der Regel länger Zeit.

Wer ist Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes?

Unternehmer ist jeder, der seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Ein Unternehmer kann somit jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltige und selbständige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, also gegen Entgelt, erbringt.

Wer unterliegt nicht dem Umsatzsteuergesetz?

Nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten gelten:

  • die Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Personengesellschaft. Auch wenn es sich dabei um eine GmbH handelt, die die Geschäftsführung einer GmbH & Co KG übernimmt;
  • die Tätigkeiten von reinen Holdinggesellschaften, die keine administrative, finanzielle, kaufmännische oder technische Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften erbringen;
  • die von Funktionären in Wahrnehmung ihrer Funktionen ausgeübten Tätigkeiten;
  • eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt – Liebhaberei.

Was ist eine Liebhaberei?

Liebhaberei ist eine Tätigkeit, die auf Dauer keine Gewinne erwarten lässt und überwiegend aus privaten Motiven unternommen wird. Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei gewertet, wird sie einkommensteuerlich nicht als Einkunftsart anerkannt. Deshalb werden auch die Verluste steuerlich nicht verwertet.

Der Kleinunternehmer

Bei einem Kleinunternehmer handelt es sich um Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren Umsätze im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro (Netto) nicht übersteigen. Ausländische Unternehmer dürfen die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden. Auch Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung bleiben außer Ansatz. Die Kleinunternehmer dürfen einmalig die Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraums von fünf Kalenderjahren überschreiten.

Achtung: Ab 2017 muss der Unternehmer sein Unternehmen im Inland betreiben. Ausländische Unternehmer mit Zweitwohnsitz in Österreich können daher die Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Anspruch nehmen!

Kleinunternehmer können zur Steuerpflicht optieren und somit auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichten. In diesem Fall unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug steht zu.

Der Verzicht auf die Steuerfreiheit kann nur dann zweckmäßig sein, wenn die Vorsteuer höher ist als die zu verrechnende Umsatzsteuer. Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens fünf Jahre und wirkt bis zum Widerruf der Verzichtserklärung. Ein Widerruf ist nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an möglich und ist spätestens bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres zu erklären. Beim Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflicht sind Vorsteuerberichtigungen nach § 12 UStG vorzunehmen.

Die Rechnungen eines Kleinunternehmers sind Netto, ohne Ausweis einer Umsatzsteuer und unter Hinweis auf die Steuerbefreiung auszustellen. Sollte ein Kleinunternehmer trotz der Befreiung in einer Rechnung Umsatz­steuer ausweisen, so schuldet er diesen Betrag aufgrund der Rechnungslegung. Eine Rechnungsberichtigung ist aber möglich.

Wird die Kleinunternehmergrenze EUR 30.000,00 (Netto) überschritten, so wird man automatisch steuerpflichtig und der Kleinunternehmer hat alle Umsätze, die in diesem Jahr erzielt wurden nachzuversteuern.

Unterschiede zwischen Soll- und Istbesteuerung

Die Sollbesteuerung ist die Versteuerung nach Maßgabe der vereinbarten Entgelte. Hier entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Zahlungseingang erfolgt.

Die Istbesteuerung ist die Versteuerung nach Maßgabe der vereinnahmten Entgelte. Diese kommt für alle Unternehmer zur Anwendung, die eine freiberufliche Tätigkeit iSd § 22 EStG ausüben wie z.B. Ziviltechniker, Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder. Auf Antrag kann zur Sollbesteuerung optiert werden.

Weiter ist die Istbesteuerung für folgende Unternehmer vorgesehen:

  • Nicht buchführungspflichtige Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Umsätze aus zB Vermietung und Verpachtung unter der Voraussetzung, dass die Umsätze in einem der beiden vorhergehenden Kalenderjahre nicht mehr als EUR 110.000,00 betrugen

Lesen Sie auch unseren Artikel \“Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2016.\“