UPDATE Fixkostenzuschuss: Antrag und Auszahlung voraussichtlich ab Mai 2020 möglich

Am 7. Mai 2020 wurden Neuerungen im Zusammenhang mit dem Fixkostenzuschuss veröffentlicht. Entgegen dem ursprünglichen Plan ist ein Antrag bereits ab 20. Mai 2020 möglich. Die Auszahlung soll dann kurzfristig noch im Jahr 2020 erfolgen.

Wir fassen die wichtigsten Punkte zum Fixkostenzuschuss für Sie zusammen:

Was ist der Fixkostenzuschuss?

Der Fixkostenzuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, für die Fixkosten von Unternehmen ab dem Beginn der Covid-19 Maßnahmen (16.3.2020). Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt, abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens und kann bis zu 75 % der Fixkosten betragen.

Was wird durch den Fixkostenzuschuss ersetzt?

Ersetzt werden insbesondere

  • Geschäftsraummieten,
  • betriebliche Versicherungsprämien,
  • Zinsaufwendungen,
  • der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten,
  • betriebliche Lizenzgebühren,
  • Strom / Gas / Telekommunikation, etc.

Außerdem werden verderbliche bzw. saisonale Waren ersetzt, die auf Grund der Covid-Maßnahmen mindestens 50% des Wertes verlieren.

Wer kann einen Fixkostenzuschuss beantragen?

Eine Beantragung ist durch jedes Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften) möglich, das folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in Österreich sein
  • Die Fixkosten müssen aus der operativen Tätigkeit in Österreich angefallen sein
  • Der Umsatzrückgang des Unternehmens während der Corona-Krise (ab. 16.3.2020) muss zumindest 40% betragen und durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht sein
  • Das Unternehmen muss vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen gewesen sein

Welche Verpflichtungen treffen die Unternehmen?

Das Unternehmen muss zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadensminderungspflicht mittels ex ante Betrachtung).

Folgende Unternehmen haben keinen Anspruch auf einen Fixkostenzuschuss:

  • Unternehmen, die eine aggressive Steuerpolitik verfolgen und/oder in einem Niedrigsteuerland ansässig sein.
  • Unternehmen die Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50 % ihrer Bonuszahlung für das vorangegangene Wirtschaftsjahr auszahlen.
  • Unternehmen, die mehr als 250 MitarbeiterInnen (gemessen in Vollzeitäquivalenten) zum 31.12.2019 beschäftigt haben und im Betrachtungszeitraum mehr als 10 % der Mitarbeiter gekündigt haben, statt das Kurzzeitmodell in Anspruch zu nehmen.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Auf Basis der neuen Informationen erfolgt die Auszahlung in drei Tranchen. Der Antrag für die erste Tranche (1/3) kann dabei bereits ab 20. Mai 2020 gestellt werden. Die weiteren Tranchen können dann mit 19. August und 19. November beantragt werden.

Wie kann der Fixkostenzuschuss beantragt werden?

Laut derzeitigen Informationen kann der Fixkostenzuschuss direkt über FinanzOnline beantragt werden.

Die Anträge beinhalten eine Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle.

Die Angaben sind vor Einreichung vom Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Bilanzbuchhalter zu prüfen und zu bestätigen. Die für eine Überprüfung benötigten Unterlagen müssen bei Verlangen ausgehändigt werden.

Wann erfolgt die Auszahlung der ersten Tranche?

Die Regierung plant eine rasche Bearbeitung der Anträge. Es erfolgt eine Plausibilitätsüberprüfung durch das Finanzamt, die nicht länger als fünf Werktage dauern soll.

Die Auszahlung der ersten Tranche (1/3) soll deshalb bereits Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen.

Fazit

Durch die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Fixkostenzuschuss ist es möglich, auch aus dieser Quelle eine direkte und rasche Liquiditätshilfe zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Fixkostenzuschusses. 

Wir möchten anmerken, dass die genauen Richtlinien zum Fixkostenzuschuss derzeit noch nicht veröffentlicht sind und wir Ihnen noch keine detaillierteren Informationen geben können. Wir halten Sie wie immer über die aktuellen Neuerungen am Laufenden! Bleiben Sie up-to-date und melden Sie sich hier für unseren Newsletter an.

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