Update Auszahlungsphase 2 – Härtefallfonds

Mit 16.10.2020 sind die offiziellen Richtlinien zum Corona-Härtefallfonds aktualisiert worden.

Die Auszahlungsphase 2 des Härtefallfonds betrifft folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmen, darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und EPU´s aus den Bereichen Kunst, Journalismus, Psychotherapie
  • freie Dienstnehmer*innen nach § 4 Abs. 4 ASVG,  etwa aus den Branchen EDV und Nachhilfe
  • und Kleinstunternehmer*innen.

Für jeden Betrachtungszeitraum in dem ein Umsatzeinbruch von mind. 50 % besteht, kann ein Antrag gestellt werden. Auszuwählen sind Betrachtungszeiträume von 16.03.2020 bis 15.03.2021.

Erweiterung Betrachtungszeiträume auf 12 Monate

Somit kann bis zu 12-mal für folgende Zeiträume ein Antrag gestellt werden:

  • 16.3.2020 bis 15.4.2020
  • 16.4.2020 bis 15.5.2020
  • 16.5.2020 bis 15.6.2020
  • 16.6.2020 bis 15.7.2020
  • 16.7.2020 bis 15.8.2020
  • 16.8.2020 bis 15.9.2020
  • 16.9.2020 bis 15.10.2020
  • 16.10.2020 bis 15.11.2020
  • 16.11.2020 bis 15.12.2020
  • 16.12.2020 bis 15.1.2021
  • 16.1.2021 bis 15.2.2021
  • 16.2.2021 bis 15.3.2021

Antragstellung- Voraussetzungen und Förderhöhe

Die Anträge können für jeden dieser Zeiträume gestellt werden und müssen zeitlich nicht zusammenhängen.

Weiter gilt:

Es muss ein Umsatzeinbruch von mind. 50 % zum vergleichbaren Kalendermonat oder einem Drittel des Umsatzes des vollen Quartals 2019 bestehen.

Zum Beispiel:Für den Betrachtungszeitraum 16.3. bis 15.4.2020 ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des Monats März 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des ersten Quartals 2019 gegenüber zu stellen bzw. für den Betrachtungszeitraum 16.10. bis 15.11.2020 ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des Monats Oktober 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des vierten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.

Die maximale Förderungshöhe je Betrachtungszeitraum beträgt EUR 2.000,- sowie EUR 500  Comeback-Bonus. Förderungen aus der Auszahlungsphase 1 werden angerechnet.

Für beide Auszahlungsphasen beträgt die maximale Gesamtförderungshöhe

  • für den Nettoeinkommensentgang EUR 24.000,
  • und der maximale Comeback-Bonus beträgt EUR 6.000

In Summe ist die maximale Gesamtförderung somit EUR 30.000 pro Förderungswerber.

Auf den Punkt gebracht:

In der Auszahlungsphase 2 können für  insgesamt 12 Betrachtungszeiträume (16.03.2020 bis 15.03.2021 ) Anträge gestellt werden und zwar für jeden dieser Zeiträume, unabhängig ob diese zeitlich zusammenhängen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mind. 50 % zum vergleichbaren Kalendermonat oder einem Drittel des Umsatzes des vollen Quartals 2019 bestehen.

Was wir für Sie tun können:

Gerne helfen wir Ihnen bei der korrekten Abwicklung zur Antragstellung. Melden Sie sich jederzeit bei uns.

Alles rund um das Thema \“Corona und Fördermöglichkeiten\“ lesen Sie hier auf unserer eigens dafür eingerichteten Spezialseite.

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,57\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]