Umqualifizierung von Werk- in Dienstverträge

Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag

Neue Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zeigen, dass die organisatorische Eingliederung in den Beschäftigerbetrieb das wesentliche Unterscheidungskriterium zwischen Werk- und Dienstverhältnissen ist.

Die persönliche Weisungsgebundenheit tritt in diesen Erkenntnissen eher in den Hintergrund.

Wer wird zu echten Dienstnehmern umqualifiziert?

Nachhilfelehrer, Softwareentwickler, Arbeiter, die Bühnenelemente auf- und abbauen, Arbeiter, die den Aufbau vorgefertigter Messestände vornehmen, eine ärztliche Leiterin eines Instituts sowie Ärzte in Sanatorien.

Wann liegt ein echter Dienstvertrag vor?

  • Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in den Räumen des Auftraggebers
  • mit dessen Mitteln unter Mitbenutzung der Büroorganisation   (z.B. Sekretariat oder EDV) und
  • seine Tätigkeit steht in einem engen wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang mit jener des Auftraggebers.

Konsequenzen für den Arbeitgeber im Falle einer Umqualifizierung

Dem Arbeitgeber drohen hohe Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern und Lohnnebenkosten.

Die „Sowieso-Kosten“ (Arbeitgeberkosten) kann der Arbeitgeber keinesfalls vom umqualifizierten Dienstnehmer rückfordern.

Selbst die Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung kann der Dienstgeber fast nie beim Dienstnehmer geltend machen.

Anders ist es bei der Lohnsteuer: diese kann 30 Jahre lang beim Dienstnehmer regressiert werden.

Gerne beraten wir sie hierzu!

Lesen Sie hier mehr zu Dienstverträgen und Werkverträgen.

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