Übertragung von Immobilien vor dem 31.12.2015

Da durch die Steuerreform 2015/2016 ab 01.01.2016 die Übertragung von Immobilien innerhalb des Familienverbandes durch die neue Berechnungsbasis (Grundstückswerte anstatt wie bisher dreifacher Einheitswert) zumeist teurer wird, kann es steuerlich sinnvoll sein, geplante Übertragungen von Immobilien bereits auf 2015 vorzuziehen.

Bei der Planung von Übertragungen (zB Schenkungen) sollten insbesondere folgende Punkte bedacht werden:

  • Der bisherige Eigentümer begibt sich seines Eigentums: dies bedeutet, dass der bisherige Eigentümer grundsätzlich nicht mehr über den Verkauf der Immobilie entscheidet und der Veräußerungserlös dem neuen Eigentümer zukommt.
  • Erbrechtliche Überlegungen und Vermögensaufteilung
  • Vereinbarung von Fruchtgenuss- und Wohnungsrecht sowie Belastungs- und Veräußerungsverbot
  • Abgabenbelastung, zB Grunderwerb-, Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Grundbuchseintragungsgebühren
  • Sonstige Transaktionskosten

Eine rechtzeitige und umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist zur Lösung der zivil- und erbrechtlichen Fragen notwendig.

Falls Sie überlegen eine Immobilie zu übertragen, unterstützen wir Sie sehr gerne mit unserer fachlichen Beratung.