Steuern sparen mit der Pauschalierung für das Gastgewerbe!

Seit 2013 ist die Möglichkeit zur pauschalen Gewinnermittlung für die Gastronomie I Hotellerie neu geregelt. Die sogenannte „Gastgewerbepauschalierung“ ermöglicht zusätzlich zu bestimmten tatsächlich angefallenen Ausgaben (z.B. Wareneinkauf, Löhne oder gewerbliche Sozialversicherung) auch die steuerliche Berücksichtigung von pauschalen Ausgaben. Zur Geltendmachung dieser pauschalen Ausgaben stehen dem Unternehmer drei Module zur Auswahl.

Vor der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2015 empfehlen wir jedenfalls eine Vergleichsrechnung durchzuführen, um festzustellen ob die Pauschalierung auch für Ihren Betrieb steuerliche Vorteile bringt!

Wer kann die Pauschalierung in Anspruch nehmen?

Die „Gastgewerbepauschalierung“ können Unternehmer anwenden, wenn

  • sie über eine Gastgewerbeberechtigung für das Gastgewerbe nach § 111 der Gewerbeordnung verfügen,
  • der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als € 255.000 (netto) betragen hat
  • und keine Buchführungspflicht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden.

Führen Sie Ihren Gastgewerbebetrieb z.B. in der Rechtsform einer GmbH, ist die Anwendung der Pauschalierung nicht möglich.

Wann ist die Pauschalierung steuerlich vorteilhaft?

Es handelt sich bei dieser Form der Gewinnermittlung um eine Pauschalierung bestimmter Ausgaben in Form von drei Teilpauschalen („Modulen“). Diese Module können Sie unterschiedlich kombinieren.

Grundpauschale

Das Grundpauschale beträgt 10% des Umsatzes und deckt Ausgaben wie z.B. Bürobedarf, Werbung oder Telefonkosten ab. Wird das Grundpauschale in Anspruch genommen, werden anstelle der tatsächlichen Ausgaben, die pauschalen Kosten in Höhe von 10% des Umsatzes steuerlich abgezogen.

Wichtig: Die Inanspruchnahme des Grundpauschales ist Voraussetzung für alle weiteren Pauschalen.

Mobilitätspauschale

Das Mobilitätspauschale beträgt 2% des Umsatzes und kann anstelle der tatsächlichen Kfz-Kosten und betrieblichen Reisekosten angesetzt werden.

TIPP: Diese Pauschale ist insbesondere dann günstig, wenn Sie keine oder sehr niedrige KFZ Kosten haben und in den nächsten beiden Jahren nicht planen, ein neues Firmenauto zu kaufen oder zu leasen. Weiters ersparen Sie sich mit der Anwendung des Mobilitätspauschales das Führen eines Fahrtenbuchs zum Nachweis der privaten Fahrten.

Energie- und Raumpauschale

Mit dem Energie- und Raumpauschale in Höhe von 8% des Umsatzes werden die Energiekosten, Heizkosten und Betriebskosten für betrieblich genutzte Räumlichkeiten abgegolten.

Wichtig: Ihre Ausgaben für die Miete oder Pacht der Räumlichkeit, Kosten für Instandhaltung sowie Abschreibungen können Sie zusätzlich zum Pauschale steuerlich geltend machen.

Unsere TIPPs im Überblick:

  • Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und bisher die Pauschalierung nicht angewendet haben, empfehlen wir vor Erstellung Ihrer Steuererklärung 2015 jedenfalls eine Vergleichsrechnung anzustellen. Welche Variante für Sie steuerlich am günstigsten ist, kann nur auf Basis einer individuellen Berechnung festgestellt werden.
  • Wichtig ist zu beachten, dass Sie an Ihre Entscheidung für die Gastgewerbepauschalierung auch für die folgenden zwei Kalenderjahre gebunden sind. Innerhalb dieses Zeitraums ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Varianten daher nicht möglich.

Wenn Sie die Pauschalierung bereits in Anspruch nehmen, ist es wichtig genau zu wissen, welche Ausgaben steuerlich zusätzlich berücksichtigt werden können und welche Ausgaben durch die Pauschalen abgedeckt sind.

Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs besprechen wir mit Ihnen ausführlich die unterschiedlichen Varianten und berechnen gemeinsam mit Ihnen die steuerlich optimalste Lösung für Ihren Betrieb. Für Fragen rund um die Gastgewerbepauschalierung sind unsere Berater gerne für Sie erreichbar!