Steuerfreie Corona-Prämien – nun auch lohnnebenkostenbefreit

Steuerfreie Corona-Prämien sind seit 16. September 2020 auch von den Lohnnebenkosten befreit. (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer).

Ob dies für bereits bezahlten Corona-Prämien gilt, bleibt abzuwarten.

Wir halten sie auf dem Laufenden!

Auf den Punkt gebracht

Corona-Prämien sind seit 16. September 2020 zur Gänze von allen Lohnabgaben befreit (vgl. auch unseren Artikel Steuerfreie Corona – Prämien.

 Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen dazu weiter!

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