Sachbezug während entgeltfreier Zeiten

Bei der Gewährung von Sachbezügen stellt sich während entgeltfreier Zeiten oft die Frage, ob dieser Wert in der Sozialversicherung betragsfrei ist oder nicht – wir klären Sie auf!

Was ist ein Sachbezug?

Unter Sachbezügen versteht man Sachleistungen, die ein Dienstgeber einem/einer Dienstnehmer/in unentgeltlich oder verbilligt gewährt. Die häufigsten Sachbezüge betreffen Mitarbeiterrabatte, Dienstwagen zur privaten Nutzung (ausgenommen E-Fahrzeuge), eine unentgeltliche Dienstwohnung sowie unentgeltliches bzw. verbilligtes Essen.

Wie wird der Sachbezug in der Sozialversicherung in entgeltfreien Zeiten behandelt?

Der Sachbezugswert ist in der Sozialversicherung beitragsfrei, wenn einem/einer Dienstnehmer/in ausschließlich ein Sachbezug während …

  • Einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 bzw. dem Väter-Karenzgesetz,
  • Einer Bildungskarenz,
  • Einer Pflegekarenz,
  • Einer Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes (Papamonat),
  • Einer Schutzfrist,
  • Eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes,
  • Einer gänzlichen Freistellung wegen einer Familienhospizkarenz,
  • Eines unbezahlten Urlaubes länger als einen Monat oder
  • Nach Beendigung des Dienstverhältnisses

unentgeltlich oder verbilligt weitergewährt wird.

Achtung!

Entsteht während einer Karenzierung ein neues Beschäftigungsverhältnis zum selben Dienstgeber und handelt es sich dabei arbeitsrechtlich um ein eigenständiges Dienstverhältnis, bleibt der aus dem karenzierten Dienstverhältnis weitergewährte Sachbezug weiterhin beitragsfrei! Der Sachbezug ist in diesem Fall auch dem zweiten Dienstverhältnis nicht hinzuzurechnen.

Nutzen Sie die Chance für ein unverbindliches Erstgespräch – wir beraten Sie gerne! Hier geht es zur Anmeldung zum Erstgespräch.

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