Risikokapitalprämie – Die Förderung für Investoren in innovative Start-ups

Wie hoch ist die Förderung?

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 20% des kumulierten Investitionsbetrages, von maximal € 250.000 pro Investor und Kalenderjahr. Somit beträgt der Zuschuss maximal € 50.000 pro Investor und Kalenderjahr.

Wer kommt als Förderungswerber in Frage?

Investoren in innovative Start-ups. Dies können sowohl natürliche oder juristische Personen mit (Wohn-)Sitz oder eingetragener Betriebsstätte in der EU sein. Bei juristischen Personen müssen die Gesellschafter ihren Wohnsitz ebenfalls in der EU haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere

  • Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer des Start-ups, sowie deren nahe Angehörige
  • sonstige Gesellschafter, sowie deren Angehörige, wenn sie binnen bestimmter Fristen in der Geschäftsleitung des Zielunternehmens tätig sind oder waren
  • Fonds nach dem AIFMG oder Pensionsfonds
  • Gebietskörperschaften und deren Mehrheits- Tochterunternehmen

Was ist ein innovatives Start-up?

 Innovative Start-ups müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) errichtet
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Kleinst- oder Kleinunternehmen (nach EU-Definition) d. h.
    • < 50 Mitarbeiter und
    • ≤ € 10 Mio Bilanzsumme oder ≤ € 10 Mio Umsatz
  • noch nicht bzw. weniger als sieben Jahre am Markt gewerblich tätig sein
  • Erfüllung der aws-Kriterien „innovativ und wachstumsstark“. Diese Kriterien werden in einem Fragekatalog abgefragt. Es besteht die Möglichkeit online einen „aws Start-up PreCheck“ hier durchzuführen.

Welche Beteiligungen sind förderungsfähig?

Förderungsfähig sind nur jene Beteiligungen, die in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln eingebracht werden, somit:

  • Beteiligungen am Gesellschaftskapital inklusive Agio bzw. Aufgeld
  • beteiligungsähnliche Einlagen (z. B. stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen), die folgende Kriterien erfüllen:
    • Mittel werden für mindestens drei Jahre unkündbar zur Verfügung gestellt
    • ausschließlich gewinnabhängige Verzinsung
    • Nachrangigkeit im Insolvenzfall

Darüber hinaus sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • mindestens € 5.000 pro einzelner Beteiligung
  • maximal € 250.000 sind an kumulierten Investitionsbeträgen pro Jahr und Investor förderbar
  • es muss sich stets um von außen zugeführte, zusätzliche Barmittel handeln
  • ausschließlich Minderheitsbeteiligungen bis 49,9%, ohne Übernahmeabsicht
  • Folgebeteiligungen sind förderbar, solange eine Minderheitsbeteiligung vorliegt
  • personenbezogene Mindestbehaltedauer von 1 Jahr pro Beteiligung ab Erwerb
  • Zeichnungsverbot von Verkaufs-Optionen der geförderten Anteile binnen 2 Jahren vor Erwerb bis 1 Jahr danach
  • der Beteiligungserwerb erfolgt auf eigenen Namen und Rechnung, von eigenem Geld und darf nicht durch Kredite finanziert sein
  • die Beteiligung muss wirtschaftlich motiviert sein und es besteht eine klare und realistische Ausstiegstrategie

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