Wir sehen als Kanzlei Innovation, Forschung und Entwicklung, sowie Förderungen als einen wichtigen Beratungsschwerpunkt. Gerade erst haben wir die Gewinner der Initiative Innovation schafft Chancen hier bekannt gegeben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Förderung!
Eine der wenigen Förderungen, die im Nachhinein beantragt werden kann, ist die Forschungsprämie!
Entwicklung und Innovation haben in Ihrem Unternehmen einen hohen Stellenwert. Wussten Sie, dass der Staat Forschung und experimentelle Entwicklung mit 14% Forschungsprämie fördert? Nutzen Sie die Chance und holen auch Sie sich bares Geld vom Finanzamt!
Die Förderung umfasst ab 2018 14% der Forschungs- und Entwicklungskosten durch Cash-wirksame nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Prozessablauf
Voraussetzung für die Forschungsprämie ist eine positive Begutachtung durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die FFG beurteilt, ob das eingereichte Projekt dem Grunde nach die Voraussetzungen für Forschung oder experimentelle Entwicklung erfüllt. Die Herausforderung liegt darin, in knappen Worten das Projekt und die Innovation darzustellen.
Sobald das positive Gutachten der FFG vorliegt, kann die Forschungsprämie beim Finanzamt beantragt werden.
Näheres zur Forschungsförderung und Forschungsprämie finden Sie hier in unserem Factsheet.
PS: Sie müssen KPS nicht mit Ihrer steuerlichen Vertretung beauftragen. Wir arbeiten gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie gleich hier bei Mirlinda Perzhaku unser Leistungsangebot an!
[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,71\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]